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Gesundheit & Pflege

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Abwasser / Abwasserbeseitigung

Abwasser                                        

Das Abwasser kann heutzutage in verschiedenen Anlagen gereinigt werden:

- kommunale Kläranlagen
- Regenüberlaufbecken
- gewerbliche Kläranlagen
- Kleinkläranlagen

Der Begriff des Abwassers wird in § 2 Abs. 1 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) erstmals bundesgesetzlich definiert, und zwar entsprechend der späteren Verwendung im Gesetz unterteilt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Hierbei lehnen sich die Definitionen weitgehend an die Begriffsbestimmungen in der DIN 4045 - Abwasserwesen, Fachausdrücke und Begriffserklärungen - an, die das Abwasser als „nach häuslichem oder gewerblichem Gebrauch verändertes, insbesondere verunreinigtes, abfließendes und von Niederschlägen stammendes und in die Kanalisation gelangendes Wasser“ definiert.


Schmutzwasser

Nach der Definition des Abwasserbegriffs in § 2 Abs. 1 AbwAG fällt unter Schmutzwasser zunächst all das durch irgendwelchen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser. Es ist dabei nicht maßgeblich, ob das Abwasser in seinen Eigenschaften dabei vorteilhaft oder nachteilig verändert wird. Für die Definition des Abwasserbegriffs ist allein ausschlaggebend, dass das Wasser in seinen Eigenschaften verändert wurde, wobei unter Eigenschaften sowohl chemische als auch physikalische zu verstehen sind. Wenn das Wasser vor seiner Einleitung noch einer anderen Zweckbestimmung zugeführt wird (z.B. als Waschwasser), fällt es unter den Abwasserbegriff.

Der Schmutzwasserbegriff ist allerdings nicht mehr auf die Wässer anzuwenden, bei denen es sich noch um das von Niederschlägen stammende Wasser handelt, das - ohne eine besondere Stoffzuführung - lediglich durch seinen dem Gefälle folgenden Abfluss Stoffe mit sich nimmt und dabei selbst verunreinigt wird; es fällt unter den Begriff des Niederschlagswassers.


Abwasserbeseitigung

Die Abwasserbeseitigung im Landkreis Hildesheim erfolgt durch die Kommunen oder durch Wasserverbände. Teilweise wurde die Abwasserbeseitigungspflicht an die Grundstückseigentümer bzw. Firmen übertragen.
Der Landkreis Hildesheim als Untere Wasserbehörde genehmigt und überwacht diese Anlagen (ohne den Stadtbereich Hildesheim).
Im Landkreis Hildesheim sind ca. 98 % der Einwohner an die zentrale Schmutzwasser-Kanalisation angeschlossen. Die ländliche Struktur bringt es mit sich das (nur) noch 2 % der Einwohner an dezentrale Abwasserreinigungsanlagen (Kleinkläranlagen) angeschlossen sind. Der Landkreis Hildesheim betreibt selber keine Abwasserreinigungsanlage.