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Feuerwehr - Ehrenzeichen

Niedersächsisches Ehrenzeichen für langjährige Dienste im Feuerlöschwesen

Gemäß RdErl. vom 26.11.2004 können Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren für langjährige Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr Feuerwehrehrenzeichen für 25-, 40-  und 50-jährige Dienste verliehen werden.

Voraussetzungen für die Verleihung des 25-, 40-  bzw. 50-jährigen Ehrenzeichen für langjährige Dienste im Feuerlöschwesen:

  • Aktives Feuerwehrmitglied (bezogen auf die Art des Feuerwehrdienstes)
    (Es sind ausschließlich Zeiten in der Jugendfeuerwehr sowie des aktiven Einsatz- und Übungsdienstes einzubeziehen. Der Zeitraum, in dem ein Feuerwehrmitglied ausschließlich in einem Musik- oder Spielmannzug einer Freiwilligen Feuerwehr tätig ist oder war, darf nicht für die Verleihung des Nds. Ehrenzeichen für langjährige Dienste angerechnet werden. Gleiches gilt für Ehren- und Altersabteilungen.)
  • Aktives Feuerwehrmitglied (bezogen auf das Alter)
    (Der anrechenbare Zeitraum für die Verleihung des Nds. Ehrenzeichen für langjährige Dienste beginnt ab dem 10. Lebensjahr mit dem Eintritt in die Jugendfeuerwehr und endet mit Vollendung des 63. Lebensjahres im aktiven Feuerwehrdienst.)

Ein Antrag auf Verleihung des Ehrenzeichen für langjährige Dienste im Feuerlöschwesen ist vom/von der Ortsbrandmeister(in) auszufüllen, danach über den/die Stadt- oder Gemeindebrandmeister(in) und den/der Abschnittsleiter(in) dem/der Kreisbrandmeister(in) zur Zustimmung vorzulegen. Der Landkreis Hildesheim fertigt ein Besitzzeugnis zum Tragen dieses Ehrenzeichens und sendet dieses mit einem Ehrenzeichen an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung zur Aushändigung an das zu ehrende Feuerwehrmitglied.