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Veranstaltungen (Gestattung von ...)

Veranstaltungen (Gestattung von ...)

Wenn sie planen,

  • aus einem besonderen Anlaß ( z.B. Abi-Fete, Fußball-Pokalturnier)
  • und nur vorübergehend
     
eine Schank - oder Speisewirtschaft mit Verzehr an Ort und Stelle zu eröffnen, dann benötigen Sie eine Gestattung von derjenigen Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeindeverwaltung, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

Auch die folgenden Stichworte sind in diesem Zusammenhang von Relevanz und zu beachten:

  • evtl. Steuerpflicht, insbesondere Umsatz- und Gewerbesteuer
  • GEMA-Bestimmungen bei Musikwiedergabe
  • Vorschriften der Lebensmittelhygiene
  • Jugendschutzbestimmungen
  • bauordnungsrechtliche Genehmigung bei mehr als 100 Veranstaltungsbesuchern

Stichwort Dienststelle Ansprechpartner
Antrag gemäß § 12 GastG für vorübergehenden Ausschank und Gewerbeanmeldung jeweilige Gemeindeverwaltung im Landkreis Ordnungsamt
Gewerbeabteilung
     
Steuerpflicht, insbesondere Umsatz- und Gewerbesteuer Finanzamt Hildesheim Tel: 0 51 21 - 30 20
Fax: 0 51 21 - 30 24 80
     
urheberrechtliche Meldepflicht bei Musikwiedergabe GEMA Bezirksdirektion Hannover
Tel: 05 11 - 28 38 -0
Fax: 05 11 - 81 74 10
     
Vorschriften der Lebensmittelhygiene Landkreis Hildesheim
Fachdienst 203
Lebensmittelkontrolleur
Tel: 0 51 21 - 30 90
Fax: 0 51 21 - 30 93 02
     
Jugendschutzbestimmungen Landkreis Hildesheim
Fachdienst 305
Herr Bange
Tel: 0 51 21 - 30 96 84
Fax: 0 51 21 - 30 96 75