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Verkehrszeichen

Verkehrszeichen

Gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden anordnen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgestellt werden.

Hierbei handelt es sich meist um Ermessensentscheidungen bei denen grundsätzlich das Motto "So wenig Verkehrszeichen wie möglich, so viel wie nötig" herrscht. Wo es möglich ist, den Schilderwald abzubauen, wird dieses auch getan. Der StVO-Grundsatz "Sicherheit vor Leichtigkeit des Verkehrs" sollte immer berücksichtigt werden.

Die an allen Straßen vorhandene Beschilderung wird in regelmäßigen Abständen besonders in Hinblick auf folgende Punkte kontrolliert:

  • Verkehrszeichen müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, d.h. dürfen nicht verblasst, verschmiert oder beklebt sein
  • Verkehrszeichen müssen fest verankert sein
  • Verkehrszeichen dürfen nicht sichtbehindert und nicht sichtbehindernd angebracht sein. Behindernde Pflanzen sind ggf. zurückzuschneiden

Vor Veränderungen der Beschilderung finden in der Regel Ortsbesichtigungen durch die Verkehrskommission des Landkreises Hildesheim, bestehend aus je einem Vertreter der Polizeiinspektion Hildesheim, der örtlichen Polizeidienststelle, des Trägers der Straßenbaulast (Straßenbauamt Hannover, Außenstelle Hildesheim bzw. der Stadt-/Gemeindeverwaltung) und des Landkreises Hildesheim, statt.

Ein besonderes Augenmerk gilt Stellen, an denen eine Unfallhäufung oder Sicherheitsgefährdungen speziell für Fußgänger, Radfahrer oder bestimmte Personenkreise (z.B. Kinder oder ältere Menschen) erkennbar sind. Nicht immer können Gefahrenpunkte allein durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen entschärft werden. Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sollten daher zum Teil auch im Zusammenhang mit möglichen baulichen Veränderungen der Straße gesehen werden.

Wenn Ihnen verbesserungsfähige Straßen, Gefahrenpunkte oder mangelhafte Verkehrszeichen aufgefallen sind, ist der Landkreis Hildesheim für Anregungen und Vorschläge dankbar.