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Kopflausbefall

Bei Kopflausbefall berät das Gesundheitsamt über die erforderlichen Maßnahmen telefonisch oder, wenn erforderlich (und gewünscht), auch vor Ort bei der betroffenen Familie.

Bei Ausbruchsituationen in Schulen oder Kindertagesstätten werden (in Absprache mit der Einrichtung) Kopflauskontrollen durchgeführt.

Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Kinder betreut werden, müssen dem Gesundheitsamt jeden Kopflausbefall melden (Meldeformular).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt.