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Personenstandsregister


Mit inkrafttreten der Novelle des Personenstandsgesetzes obliegt den Kommunalarchiven in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2009 die zusätzliche Aufgabe der dauerhaften Erhaltung und Aufbewahrung der historischen Personenstandsregister sowie der dazugehörigen Sammelakten. Dass durch die Gesetzesänderung aus Personenstandsregistern Archivgut geworden ist, erleichtert Genealogen den Zugang zu Familiendaten erheblich. Entsprechend dem Niedersächsischen Archivgesetz müssen die Register der Öffentlichkeit zugänglich sein.

 

Im Kreisarchiv Hildesheim befinden sich

  • Geburtsregister von 1874 bis 1914 (Fortführungsfrist 110 Jahre)
  • Heiratsregister von 1874 bis 1944 (Fortführungsfrist 80 Jahre)
  • Sterberegister von 1874 bis 1994 (Fortführungsfrist 30 Jahre)

der Städte Bad Salzdetfurth, Bockenem, Elze und Sarstedt, der Samtgemeinden Freden (Leine), Lamspringe und Sibbesse und der Gemeinden Algermissen, Diekholzen, Giesen, Harsum, Holle, Nordstemmen, Schellerten und Söhlde. Die genaue Jahreszahl der Abgaben kann von Ort zu Ort, von Standesamt zu Standesamt, etwas variieren.

Für das Gebiet der Stadt Alfeld gibt das Stadtarchiv Alfeld Auskunft. Für das Gebiet der Samtgemeinde Leinebergland (Gronau und Duingen) gibt das Stadtarchiv Gronau (Leine) Auskunft. Für das Gebiet der Stadt Hildesheim gibt das Stadtarchiv Hildesheim Auskunft.