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Ausländerbehörde

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Immissionschutz

 

Immissionsschutzbehörde

Der Landkreis Hildesheim teilt sich als Immissionsschutzbehörde Aufgaben mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.

Der Landkreis Hildesheim ist vorwiegend Ansprechpartner bei Beschwerden über Lärm, Staub und Gerüche, die von Tankstellen, dem Einzelhandel, der Landwirtschaft oder dem Baugewerbe ausgehen. Dieses gilt auch bei Beschwerden über Feuerungsanlagen von Privatgrundstücken oder Handel und Gewerbe, wenn sie zu den vorgenannten Branchen gehören. Zu Feuerungsanlagen zählen auch Hauskamine und Heizanlagen für Festbrennstoffe (z.B. Holz, Kohle, Späne).

Bei Belästigungen, die von produzierenden Gewerbebetrieben ausgehen, ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Tel.: 05121/163-0, zuständig.