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Bauen & Wohnen

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Digitales Bauamt

Der direkte Weg zur Bauplattform

Die beiden folgenden Links führen Sie direkt zur Bauplattform.
Mit der zuerst genannten Internetseite gelangen Sie direkt zur digitalen Bauakte. Diese Seite können Sie als Favorit hinterlegen, so dass Sie jederzeit einen schnellen Zugang zu Ihren Baugenehmigungsverfahren erhalten.

Ferner können Sie mit der zweiten aufgelisteten Internetseite überprüfen, ob Ihr Rechner die nötigen Systemvoraussetzungen zur Nutzung der digitalen Bauakte erfüllt. 

Als Bauherr oder Bauherrin erteilen Sie Ihrem Entwurfsverfasser die Vollmacht, alle relevanten Unterlagen direkt über das Internet bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Ihr Entwurfsverfasser wird dann den Antrag inkl. der notwendigen Bauvorlagen über das Serviceportal des Landkreises Hildesheim (Digitales Kreishaus) ablegen. Anschließend werden die Daten bei der Bauaufsichtsbehörde eingespielt und es wird eine „digitale Bauakte“ im Internet eröffnet.

Auf die „digitale Bauakte“ erhalten alle Beteiligten (Entwurfsverfasser, Gemeinden, ggf. weitere Fachbehörden und auf Wunsch auch der Bauherr selbst, sofern dieser eine E-Mail-Adresse angegeben hat) Zugriff. Über die Eröffnung der digitalen Akte werden alle Beteiligten per Mail informiert und erhalten einen Zugangscode zur Bauplattform. Dort muss sich jeder Benutzer zuvor einmalig registrieren lassen. Wie das funktioniert, können Sie in der Anleitung zur Registrierung nachlesen.

Nach Abschluss der Bearbeitung des Antrags durch die Behörden erhalten der Entwurfsverfasser und auch der Bauherr oder die Bauherrin Nachricht, dass dem Bauvorhaben keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen und die Baugenehmigung wird in die Plattform eingestellt bzw. übersandt.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, finden Sie diese im Handbuch zur Teilnahme am digitalen Verfahren.

Weitere Anleitungen und Hinweise

Leitfäden als PDF Downloads:

Die Dokumentenbezeichnung hat den Vorgaben der Niedersächischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorVO) zu folgen (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1, Satz 2 und Anhang zur Anlage 1).

Wie erzeuge ich ein PDF?

In der Regel verfügen die meisten gängigen CAD-/Zeichenprogramme über Routinen, um aus ihren Dateien PDF-Dokumente zu erzeugen.
Ansonsten stehen verschiedene Freeware-Programme zur PDF- Erzeugung zur Verfügung. Als sehr praktikabel hat sich hier bspw. FreePDF dargestellt, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann.

Dokumente lassen sich damit wie folgt in ein PDF umwandeln:

Dokument öffnen

  1. Drucken
  2. Als Drucker FreePDF o.ä. auswählen
  3. Dokument wird in ein PDF umgewandelt


Zum Öffnen, Lesen und Drucken von PDF-Dateien benötigen Sie das Programm „Adobe Reader“.

Sollte dieses Programm noch nicht auf Ihrem PC installiert sein, können Sie es unter folgendem Link bei der Firma Adobe® herunterladen: http://get.adobe.com/de/reader/ .
Die Firma Adobe® stellt Ihnen das Programm kostenfrei zur Verfügung.

Formulare des digitalen Bauordnungsamtes

Erklärungen nach NBauO § 3a, Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 10 mit zugehörigen Anträgen

Bauen01_Vollmacht digitales Baugenehmigungsverfahren


Anzeigen eines beabsichtigten Abbruchs oder einer beabsichtigten Beseitigung einer baulichen Anlage (§ 60 Abs. 3 Satz 1)

Anzeige der Absicht einer Beseitigung nach § 60 Abs. 3 NBauO


Mitteilung über eine sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Abs. 3 Satz 1)

Anzeige des Bauvorhabens in der Genehmigungsfreistellung nach § 62 NBauO


Antrag auf Bestätigung, dass Nachweise der Standsicherheit oder des Brandschutzes dem öffentlichen Baurecht entsprechen (§ 65 Abs. 2 Satz 3)

Brandschutznachweis zum Bauantrag (§15 NBauVorlVO)


Antrag auf Zulassung einer Abweichung (§ 66 Abs. 2 Satz 1)

Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung nach § 66 NBauO


Antrag auf Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung (§ 66 Abs. 6)

Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung nach § 66 NBauO


Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (§ 67 Abs. 1)

Bauantrag nach § 63 bzw. § 64 NBauO


Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung (§ 70 Abs. 3 Satz 1)

Bauantrag nach § 63 bzw. § 64 NBauO


Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids (§ 71 Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2)

Bauantrag nach § 63 bzw. § 64 NBauO


Bauvoranfrage (§ 73 Abs. 1)

Antrag auf Bauvorbescheid nach § 73


Antrag auf Erteilung einer Typengenehmigung (§ 73a Abs. 1)

Bauantrag nach § 63 bzw. § 64 NBauO

Bauen05_Erhebungsbogen für Baustatistik

Bauen08_Angabe der Gebäudeklasse

Bauen09_Rückbauverpflichtungserklärung gem. §35 Abs 5 BauGB (Außenbereich)

Bauen11_Anzeigevordruck für Heizöllagerung

Bauen12_Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO

Bauen13_Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO

Denkmal01_Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung

Denkmal02_Antrag Bescheinigung nach EstG §§ 7i, 10f, 11bDenkmal02_Antrag Bescheinigung nach EstG §§ 7i, 10f, 11b

Denkmal03_Antrag Bescheinigung nach EStG §10g

Wohnen01_Antrag Wohnberechtigungsschein und Einkommenserklärung nach §§ 6 oder 8 NWoFG (2023)

Wohnen02_Einkommenserklärung haushaltsangehörige Personen nach 3 5 NWoFG (2023)

Wohnen03_Abgeschlossenheitsbescheinigung-Antrag

Akteneinsicht01_Antrag auf Akteneinsicht mit Kostenübernahmeerklärung

Akteneinsicht02_Vollmacht zum Antrag auf Akteneinsicht

Das digitale Bauordnungsamt auf einen Blick

Ab dem 2. April 2024 geschieht die digitale Beantragung über das Portal „Digitales Kreishaus“ des Landkreises Hildesheim. Um Anträge gemäß § 3a NBauO stellen zu können, hat sich die bauvorlagenberechtigte Person (Entwurfsverfasser/innen) zunächst über das Portal zu registrieren, bevor sie den Antrag ausfüllt und versendet.

Die Registrierung geschieht über das Nutzerkonto des Bundes („BundID“) und hat mindestens die Vertrauensniveau Stufe „Substantiell“ zu erfüllen. Anträge ohne Authentifizierung mittels BundID sind dann nicht mehr möglich und werden abgelehnt. Nähere Details zum Registrierungsverfahren sind in einem Erklärvideo innerhalb des Portals abrufbar.

Da die bauvorlagenberechtigten Personen in der Regel Entwurfsverfasser/innen sind, betrifft diese Änderung des Einreichens hauptsächlich den Personenkreis des § 53 NBauO.

Das im Jahr 2023 eingeführte Antragsverfahren für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren, das durch eine Vollmacht von Seiten der Bauherrenschaft ausgelöst wurde, erhält eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2024. Danach kann das vorherige Verfahren vom Bauordnungsamt nicht mehr berücksichtigt werden.

So ist der Ablauf:

  • (Einmalige) Registrierung der antragstellenden Person auf dem Portal »Digitales Kreishaus« des Landkreises Hildesheim
  • Die antragstellende Person füllt den Bauantrag aus und versendet ihn zusammen mit den erforderlichen Bauvorlagen.
  • Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag.
  • Die Bauaufsichtsbehörde erstellt einen Projektraum - der Plattform der „digitalen Bauakte“- und lädt die Beteiligten per E-Mail auf den Projektraum ein.
  • Der gesamte Schriftverkehr und später die Baugenehmigung werden in den Projektraum hochgeladen werden.
  • Die Beteiligten erhalten über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und können die Dokumente im Projektraum einsehen oder herunterladen.

Vor der Benutzung der Internetplattform sollte jeder Benutzer einmalig die Systemvoraussetzungen prüfen.

Sollten Sie bei der erstmaligen digitalen Antragstellung weitere Unterstützung wünschen, so wenden Sie sich bitte direkt an die ITEBO.