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Neue Fahrzeugpapiere seit dem 01.10.2005

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, so wie wir sie kannten, gehören seit dem 01.10.2005 der Vergangenheit an. Sie bekamen nicht nur ein neues Gesicht, sondern auch einen neuen Namen.

Der Fahrzeugschein wird seit Oktober 2005 durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

Die neuen Fahrzeugdokumente werden immer erst bei der nächsten Befassung mit dem Fahrzeug (z.B. beim Halterwechsel oder Verlust eines Dokumentes) ausgestellt. Es erfolgt kein Zwangsumtausch.

Grundsätzlich dürfen die neuen Zulassungsdokumente nur gemeinsam ausgegeben werden. Das heißt, eine Vermischung (alt / neu) ist nicht zulässig.

Zulassungsbescheinigung Teil I (Quelle: KBA) hier

Zulassungsbescheinigung Teil II (Quelle: KBA) hier

24.10.2003