Seiteninhalt
Ersatzführerschein |
Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich gestellt werden. Ist der abhanden gekommene Führerschein nicht vom Landkreis Hildesheim erteilt worden, sollte vorab bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift telefonisch angefordert werden. |
|
24.10.2003