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  Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis

Ersterteilung und Erweiterung der Klassen A, A1, B, BE, S, M, T, L

Das müssen Sie mitbringen:

  • Personalausweis
    oder
    Pass mit Meldebescheinigung
  • Neues biometrisches Lichtbild (Brustbild 45 x 35 mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil, Gesichtshöhe ca. 20 mm) mit Namensangabe auf der Rückseite
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre), Anlage 6 Nr 1.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV
    oder
    Zeugnis der Augenärztin/des Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 1.2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
    oder
    eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • Gesundheitsfragebogen (freiwillig)
  • Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war

Ersterteilung und Erweiterung der Klassen C, CE, C1, C1E

Das müssen Sie mitbringen:

  • Personalausweis
    oder
    Pass mit Meldebescheinigung
  • Neues Lichtbild (Brustbild 45 x 35 mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil, Gesichtshöhe ca. 20 mm) mit Namensangabe auf der Rückseite
  • Bescheinigung der Ärztin/des Arztes nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    oder
    Zeugnis der Augenärztin/des Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 2.2. FeV über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 FeV
  • Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war

Ersterteilung und Erweiterung der Klassen D, DE, D1, D1E

Das müssen Sie mitbringen:

  • Personalausweis
    oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Neues Lichtbild (Brustbild 45 x 35 mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil, Gesichtshöhe ca. 20 mm) mit Namensangabe auf der Rückseite
  • Bescheinigung der Ärztin/des Arztes nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
    oder
    Zeugnis der Augenärztin/des Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 2.2. FeV über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 FeV
  • Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr), Anlage 5 Ziffer 2 FeV
  • Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war

 

 

 

24.10.2003