Ersterteilung und Erweiterung der Klassen A, A1, B, BE, S, M, T, L
Das müssen Sie mitbringen:
- Personalausweis
oder
Pass mit Meldebescheinigung
- Neues biometrisches Lichtbild (Brustbild 45 x 35 mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil, Gesichtshöhe ca. 20 mm) mit Namensangabe auf der Rückseite
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre), Anlage 6 Nr 1.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV
oder
Zeugnis der Augenärztin/des Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 1.2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
oder
eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Gesundheitsfragebogen (freiwillig)
- Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war
Ersterteilung und Erweiterung der Klassen C, CE, C1, C1E
Das müssen Sie mitbringen:
- Personalausweis
oder
Pass mit Meldebescheinigung
- Neues Lichtbild (Brustbild 45 x 35 mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil, Gesichtshöhe ca. 20 mm) mit Namensangabe auf der Rückseite
- Bescheinigung der Ärztin/des Arztes nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
oder
Zeugnis der Augenärztin/des Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 2.2. FeV über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 FeV
- Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war
Ersterteilung und Erweiterung der Klassen D, DE, D1, D1E
Das müssen Sie mitbringen:
- Personalausweis
oder Pass mit Meldebescheinigung
- Neues Lichtbild (Brustbild 45 x 35 mm, ohne Kopfbedeckung im Halbprofil, Gesichtshöhe ca. 20 mm) mit Namensangabe auf der Rückseite
- Bescheinigung der Ärztin/des Arztes nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
oder
Zeugnis der Augenärztin/des Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 2.2. FeV über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr), Anlage 5 Ziffer 1 FeV
- Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr), Anlage 5 Ziffer 2 FeV
- Führungszeugnis der Belegart "0" (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war