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Leistungen: Familie & Kinder

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Versicherungsamt

  • Alterssicherung der Landwirte
  • Auskünfte über neueste Rentenversicherungsangelegenheiten
    Auskünfte werden erteilt über vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrenten mit den evtl. Abschlägen, Vertrauensschutzreglungen, Altersteilzeitregelungen usw.
  • Beglaubigungen
    Ablichtungen und Unterschriften für Sozialversicherungszwecke werden kostenlos beglaubigt. Bitte Ablichtung, Originalschriftstück und evtl. vorhandenes Anforderungsschreiben des Versicherungsträgers mitbringen.
    Bei Unterschriftsbeglaubigung bitte unbedingt gültigen Personalausweis oder Reisepass mit vorlegen.
  • Beitragserstattungen
    Auskunft über Möglichkeiten einer Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung wird erteilt. Anträge werden entgegengenommen.
  • Eigenvorsorge (zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge, sogenannte "Riesterrente" (http://www.bmgs.de)
    Auskünfte über die Eigenvorsorge werden erteilt.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch 12. Buch, SGB XII, ab 01. 01. 2005)
    Auskünfte über die Grundsicherung werden erteilt.
  • Kinderberücksichtigungs-/ -erziehungszeiten
    Bestimmte Zeiten der Kindererziehung werden in der Rentenversicherung berücksichtigt. Sie werden auf Antrag festgestellt. Bitte dazu Stammbuch mit den Geburtsurkunden der Kinder mitbringen.
  • Kontenklärung/Kontenergänzung
    Die Konten der Rentenversicherten weisen häufig ungeklärte Lücken auf. Sie werden auf Antrag ergänzt. Bitte zur Klärung insbesondere evtl. vorhandenen Versicherungsverlauf, Nachweise über Lehrzeit und Schulausbildung ab dem 16. Lebensjahr mitbringen.
  • Krankenversicherung
    Auskünfte über die gesetzliche Krankenversicherung werden erteilt. Bitte den evtl. vorhandenen Schriftwechsel mit Krankenkassen mitbringen.
  • Kuranträge
    Anträge auf Gesundheitsmaßnahmen wegen allgemeiner Erkrankung, auf Kinderheilverfahren wegen Erkrankungen nichttuberkulöser Art und Anträge auf eine Nach- oder Festigungskur bei Geschwulsterkrankungen werden entgegengenommen
  • Pflegeversicherung
    Auskünfte über die gesetzliche Pflegeversicherung werden erteilt.
  • Rehabilitation
    Auskunft über Rehabilitationsmöglichkeiten wird erteilt. Anträge auf Maßnahmen werden entgegengenommen und an den zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet.
  • Rentenanträge
    Anträge aus Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung (LVA/BfA) auf Versichertenrenten (Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, wegen Alters), Renten wegen Todes (Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente, Witwen- und Witwerrente an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten) sowie Anträge nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte werden entgegengenommen. Bitte insbesondere evtl. vorhandenen Versicherungsverlauf, Rentenbescheide oder Ablehnungsbescheide, Nachweise über Lehrzeit und Schulausbildung ab dem 16. Lebensjahr. Bei Hinterbliebenenrenten sind zusätzlich Heirats- und Sterbeurkunde, ggf. auch Scheidungsurteil, nötig.
  • Rentenversicherungsauskunft
    Auskünfte werden aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung sowie knappschaftliche Rentenversicherung) erteilt. Bitte evtl. vorhandenen Versicherungsverlauf, Rentenauskunft oder Rentenbescheide mit anhängender Rentenberechnung mitbringen.
  • Witwen- und Witwerrentenabfindung
    Anträge bei Wiederverheiratung werden entgegengenommen. Bitte Rentenbescheide und Heiratsurkunde vorlegen.
  • Umschulung
    Auskünfte werden gegeben, Anträge entgegengenommen. Bitte sämtliche Versicherungsunterlagen mitbringen.
  • Unfallversicherung
    Anträge auf Leistungen (u.a. Renten, Abfindungen) aufgrund von Arbeitsunfällen bzw. Berufskrankheiten werden entgegengenommen. Auskünfte über die gesetzliche Unfallversicherung werden erteilt.
    Bitte den evtl. vorhandenen Schriftwechsel mit Versicherungsträgern und Rentenbescheide mitbringen.
  • Versicherungszeiten außerhalb des Bundesgebietes
    Die von einem bestimmten Personenkreis außerhalb des Bundesgebietes zurückgelegten Versicherungszeiten werden nach dem Rentenversicherungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Die Anerkennung dieser Versicherungszeiten muss aber beantragt werden.
    Diese Anerkennungsanträge sind in aller Regel recht zeitaufwendig. Aus diesem Grund werden hierfür - auch fernmündlich - Antragstermine vergeben.
  • Vorausberechnung von Renten
    Anträge auf Erteilung einer Rentenauskunft für bestimmte Geburtsjahrgänge werden entgegengenommen.
  • Zusatzversorgungen
    Auskünfte über die Zusatzversorgungen (z.B. VBL, kirchliche oder Sparkassen-ZVK) werden erteilt. Mitzubringen sind Rentenauskunft des Versicherungsträgers und Versorgungsauskunft der ZVK.

Sprechzeiten in Hildesheim:

Montag bis Freitag
Montag bis Donnerstag

08.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags nach Terminvereinbarung

Sprechzeiten in Alfeld:

jeder 1. Dienstag im Monat

08.00 bis 12.00 Uhr

Bitte sämtliche Versicherungsunterlagen, evtl. vorhandene Rentenauskünfte oder Rentenbescheide, sowie gültigen Personalausweis oder Reisepass und Stammbuch sind mitzubringen.
Das Versicherungsamt gibt in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskünfte und nimmt Anträge auf Leistungen entgegen. Die Mitarbeiter sind auch behilflich, die Anträge auszufüllen.


Links zum Thema :

http://www.bmgs.de (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung)

http://www.deutsche-rentenversicherung.de Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA), Ruhrstr. 2, 10704 Berlin, Tel. 030- 8651, Fax. 030 - 86 52 73 79

http://www.deutsche-rentenversicherung-Braunschweig-Hannover.de  Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (ehemals LVA), Lange Weihe 2/4, 30880 Laatzen, Tel. 0511- 829-0,
Fax. 0511- 8 29 26 35