Wohngeld erstmalig beantragen
[Wohngeld]
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung sowie dem Gesamteinkommen.
Alle Anträge werden sowohl im Standort Hildesheim als auch in der Außenstelle des Landkreises in Alfeld ausgegeben Zusätzlich können Sie auch gerne in Ihrer Wohnortgemeinde nachfragen.
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Ihre Ansprechpartner beim Landkreis Hildesheim (bitte hier klicken)
Bei Fragen stehen ihnen folgende Mitarbeitende zur Verfügung:
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben D und S beginnt
Frau Monika Dahlem
407 - Amt für Familie
Wohngeld
05121-309-2621
05121 309 95 2621
E-Mail schreiben
KontaktformularFür Personen, deren Nachname mit den Buchstaben B, G, H, N, U und X - Z beginnt
Laura Helms
407 - Amt für Familie
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
05121-309-2751
05121-309 95 2751
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Kontaktformular
Für Personen, deren Nachname mit den Buchstaben C, F, I, J, L, O, P, Q, R, V und W beginnt
Frau Marit Himstedt
407 - Amt für Familie
Wohngeld
Marie-Wagenknecht-Straße 3
DE-31134 Hildesheim
05121-309-2602
05121-309-952602
E-Mail schreiben
KontaktformularFür Personen, deren Nachname mit den Buchstaben A, E, K, M und T beginnt
Frau Ulrike Wyciok
407 - Amt für Familie
Wohngeld
05121-309-2611
05121-309-952611
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Kontaktformular
Videoberatung
Darüber hinaus besteht hier die Möglichkeit einer Videoberatung. Sofern Sie diese wünschen, füllen Sie bitte das Formular aus. Sie erhalten in Kürze eine entsprechende Mail mit der Terminbestätigung des zuständigen Mitarbeitenden, sowie einen Link zum Starten der Videoberatung.
Eine Videoberatung ist hier nur während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung
Formulare
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum
- Wohnflächenberechnung - Anlage zum Wohngeldantrag auf Mietzuschuss / Lastenzuschuss
- Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
- Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
- Lastenzuschuss beantragen
- Aufstellung der Nachweise und Unterlagen zum Wohngeldantrag
- Fremdmittelbescheinigung
- Angaben zur Wohngeld-Lastenberechnung
- Antrag auf Stundung einer nichtverrechenbaren Überzahlung (Wohngeldrückforderung)
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag für Studenten und Auszubildende
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - Vermögensverhältnisse
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - Gemeinsames Sorgerecht
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
- Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbständigen Tätigkeit - (Niedersachsen)
- Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbständiger Tätigkeit - (Niedersachsen)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Verfahrensablauf
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Voraussetzungen
- Sie sind Mieterin oder Mieter
- Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
- Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Jahresberichte
Nr. 99107023017000