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Amphibienschutz

 

Maßnahmen zum Schutz der wandernden Amphibien im Landkreis Hildesheim

Amphibien gehören nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Tierarten. Schutzmaßnahmen für diese Tiergruppe sind erforderlich, um sie vor dem Aussterben zu bewahren.

Im Landkreis Hildesheim sind 14 Lurcharten heimisch; davon ist eine Art vom Aussterben bedroht, zwei Arten in ihrem Bestand stark gefährdet und sechs Arten gefährdet (sog. Rote-Liste-Arten). Bei anderen noch nicht in ihrem Bestand gefährdeten Arten, sind aber beträchtliche lokale Bestandseinbußen festzustellen.

Amphibien sind durch die Zerstörung ihrer Lebensräume wie z. B. die Vernichtung von Laichgewässern und durch die Gefährdung auf ihrer Wanderung vom Winter- zum Sommerquartier durch den Straßenverkehr in ihrem Bestand bedroht.

 
Warnschild
Warnschild

 

Das Umweltamt des Landkreises Hildesheim kümmert sich seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit den örtlichen Naturschutzverbänden, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie den Straßenmeistereien im Kreisgebiet zur Laichzeit um die wandernden Amphibien, um sie vor dem Straßentod zu retten. Zur Zeit werden insgesamt 31 Streckenabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 10 Kilometern durch den Landkreis betreut.

Vielerorts wurden im Laufe der Zeit verschiedenste Schutzmaßnahmen eingeleitet. Anhand der verschiedenen Schutzmöglichkeiten wird deutlich, dass es für das Problem "Amphibien und Straße" in keinem einzigen Fall ein fertiges Patentrezept gibt. Eine Ideallösung kann und wird es nicht geben. Zu viele unterschiedliche Faktoren, wie z. B. Verkehrsdichte, Straßenbreite, Abstand des Laichgewässers zum Winterquartier, Artenzusammensetzung, und, und, und, wirken aufeinander ein.

In jedem Fall muss daher vor Ort entschieden werden, welche Maßnahme zum Schutz der wandernden Amphibien die erfolgversprechendste ist. Voraussetzung sind jedoch genaue Kenntnisse über die dort lebenden Amphibienpopulationen und ihre Lebensansprüche.

 

Amphibienschutzbeispiele

Schaffung eines Ersatz-Laichbiotops

Dieses ist die wirkungsvollste und beste Schutzmaßnahme. Sie ist allerdings sehr arbeits- und kostenaufwendig.

Ein neuer Teich muss gebaut werden. Neben den Kosten für die Baumaßnahme fallen auch noch Grunderwerbkosten an, geeignetes Land muss zur Verfügung stehen. Wegen ihrer Ortstreue müssen die Amphibien ungefähr fünf Jahre lang im Frühjahr auf der Wanderung zu ihrem alten Laichplatz an der Strasse abgefangen und umgesetzt werden.

 
Teich
Teich


Installation von Amphibienfangzäunen

Fangzäune mit einer Höhe von cirka 40 - 50 Zentimetern werden im zeitigen Frühjahr gemeinsam mit unzähligen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie mit Unterstützung der Straßenmeistereien, entlang der Straßen errichtet. Zusätzlich werden Eimer in Abständen von 15 bis maximal 40 Metern bündig mit der Erdoberfläche an der Zaunseite zum Straßengraben eingelassen. Mindestens einmal am Tag werden die in die Eimer gefallenen Tiere über die Straße getragen.

Das Aufstellen von Amphibienfangzäunen erfordert viele Helferinnen und Helfer. Sowohl für den Auf- und Abbau der Zäune, als auch für die tägliche Betreuung, die sich über mehrere Wochen hinzieht.

Das Bild rechts zeigt einen Schutzzaun im Bereich des Gutes Röderhof bei Egenstedt in der Gemeinde Diekholzen.

 
Zaun
Zaun


Amphibientunnel in Verbindung mit Leitzäunen

Ziel dieser Schutzmaßnahme ist es, den Amphibien dauerhaft eine sichere Querung der Straßen zu ermöglichen.

Die Tiere werden durch festinstallierte Leitzäune zu den Tunneln geführt, durch die sie gefahrlos auf die andere Straßenseite gelangen.

Diese Schutzmaßnahme ist wirkungsvoll und erfordert keinen großen Pflegeaufwand. Sie ist allerdings kostspielig, da für jede Wanderstrecke mehrere Tunnel mit jeweils dazugehörigen Leitzäunen erforderlich sind.

 
Tunnel
Tunnel


Straßensperrung während der Hauptwanderzeit im Frühjahr

Straßensperrungen sind die wohl wirksamste Schutzmaßnahme. Hierfür werden die betroffenen Straßenabschnitte in den Abend- und Nachtstunden für den motorisierten Straßenverkehr gesperrt. Die Möglichkeit der Straßensperrung ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Straßensperrungen werden von der Unteren Naturschutzbehörde bei der hierfür zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt.

Diese entscheidet dann im jeweiligen Einzelfall, ob die Maßnahme genehmigt werden kann. Voraussetzung für die Sperrung eines Straßenabschnitts zur Zeit der Amphibienwanderung ist ein geringes Verkehrsaufkommen und das Vorhandensein einer für den Verkehrsteilnehmer zumutbaren Umleitungsstrecke. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die von der Sperrung betroffenen Anwohner die Maßnahme akzeptieren.

 
Umgehungsschild
Umgehungsschild


Aufstellen von Hinweisschildern

Das Aufstellen der Schilder während der Frühjahrswanderung zum Laichplatz, oft in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung, macht lediglich die Bevölkerung auf das Problem der Amphibienwanderung aufmerksam. Ein wirksamer Schutz für die wandernden Tiere ist hierdurch nicht zu erreichen.

Autofahrer sollten im Frühjahr die Hinweisschilder beachten und die oftmals damit verbundene Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Achten sollten sie auch auf Betreuer der Zaunanlagen am Straßenrand. Nicht selten werden die Betreuer in Folge unachtsamer Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit in einen Unfall verwickelt.

Aus dem Auto sind die Amphibien kaum von Laubblättern zu unterscheiden. Fahrzeugführer sollten keinesfalls versuchen den Tieren auszuweichen oder gar eine Vollbremsung vornehmen. Sie gefährden dadurch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Autofahrer sollten lieber von der Amphibienwanderung betroffene Streckenabschnitte meiden und einen kleinen Umweg in Kauf nehmen.

Warnschild
Warnschild


Wenn Sie die Amphibienschutzmaßnahmen im Landkreis Hildesheim durch Ihre ehrenamtliche Mithilfe unterstützen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Amphibienschutzhelfer

Amphibienschutz ohne ehrenamtliche Hilfe - undenkbar!

Für die alljährlichen Schutzmaßnahmen ist das Umweltamt des Landkreises Hildesheim dringend auf die Unterstützung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer angewiesen.

Bereits seit dem Jahr 1999 werden neben der Betreuung der Fangzäune auch die Auf- und Abbauarbeiten fast ausschließlich in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern durchgeführt. Ohne diese breite Unterstützung durch Vereine, Verbände und unzählige nicht organisierte Privatpersonen wäre der Schutz der Tiere nicht zu gewährleisten.

Von Jahr zu Jahr wird es schwieriger freiwillige Helferinnen und Helfer für die umfangreichen Schutzmaßnahmen zu gewinnen. Aus diesem Grund ist es leider nicht immer möglich alle bekannten Wanderstrecken im Landkreis Hildesheim während der Amphibienwanderung in der Zeit von Mitte März bis Ende April eines jeden Jahres zu betreuen.

 
Kröten
Kröten

 


Welche Aufgabe habe ich als Helferin bzw. als Helfer....


...beim Auf- und Abbau der Zäune?

 

Für die Schutzmaßnahmen werden unter anderem Helferinnen und Helfer für den Auf- und Abbau der Fangzäune benötigt. Diese nicht gerade körperlich leichte Arbeit ist je nach Länge des Zaunes und Anzahl der Helferinnen und Helfer meist nach einem oder zwei Tagen erledigt.

Die Zäune werden mittels kleiner Pfosten entlang der Straßengräben gezogen. Weiter müssen vor den Zäunen im Abstand von cirka 10 bis 15 Metern Eimer eingegraben werden, in die die Kröten dann hinein wandern. Am Ende der Schutzaktion werden alle Zäune und Eimer wieder ausgegraben.

Während der Auf- und Abbauarbeiten werden die betroffenen Streckenabschnitte von der zuständigen Straßenmeisterei gesichert. In der Regel geht dies mit einer Baustellenbeschilderung und einer Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Verkehrsteilnehmer einher.

 
Helfer
Helfer

 


...bei der Betreuung von Fangzäunen ?

 

Die Betreuerin bzw. der Betreuer sollte die Kontrolle der Strecke mindestens ein Mal täglich sicherstellen. Das heißt: die gesamte Zaunanlage muss abgegangen werden und die entlang der Strecke eingegrabenen Eimer werden auf Inhalt überprüft. Sofern sich Tiere in den Eimern befinden, werden diese auf die gegenüberliegende Straßenseite gebracht und wieder in die Freiheit entlassen.

Oftmals verirren sich auch andere Tiere wie z. B. Mäuse in die Eimer. Auch diese Tiere werden dann freigelassen. Neben der Eimer wird auch die gesamte Zaunanlage überprüft. Eventuell umgefallene Pfosten oder umgebogene Zaunteile werden wieder in Stand gesetzt.

 
Lurche
Lurche

 


Sofern genügend Helferinnen und Helfer vorhanden sind werden die Streckenabschnitte morgens und abends betreut. Es ist auch möglich eine Strecke im Team zu betreuen. In diesen Fällen wird die Betreuung der Zäune einer Gruppe von Helferinnen und Helfern übertragen, die dann die notwendigen Aufgaben untereinander selbständig aufteilt.

 

* Übrigens: Alle Helferinnen und Helfer erhalten vom Fachdienst Umwelt eine Signal-Warnweste, um bei den Arbeiten an Amphibienfangzäunen von den übrigen Verkehrsteilnehmern gut erkannt werden zu können. Darüber hinaus sind alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer selbstverständlich für die Zeit ihrer Tätigkeit über den Landkreis Hildesheim versichert!

 


Wenn Sie die Amphibienschutzmaßnahmen im Landkreis Hildesheim durch Ihre ehrenamtliche Mithilfe unterstützen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

Amphibienschutzstrecken

 

Amphibienwanderstrecken im Landkreis Hildesheim

Klicken Sie für einen Kartenausschnitt auf die Wanderstrecken!

 

  Schutzmaßnahme Lage der Wanderstrecke
  Straßensperrung Gemeindeverbindungsstraße zwischen Derneburg und Sottrum  im Bereich der Gemeinde Holle
  Straßensperrung K 308 im Bereich "Gut Nienhagen"
  Amphibienfangzaun B 243 im Bereich der "Bünte" zwischen Wesseln und Nette
  Amphibienfangzaun K 305 zwischen Astenbeck und Derneburg
  Amphibienfangzaun K 213 im Bereich Luttrum
  Amphibienfangzaun K 304 zwischen Klein Düngen und Hockeln
  Hinweisschilder K 323 und K 324 im Bereich der Ortschaft Irmenseul
  Amphibienfangzaun K 314 im Bereich der Ortschaft Groß Ilde
  Ganzjährig installierte Amphibienleiteinrichtungen B 240 / K 428 bei Duingen im Bereich des Sandwerkes
  Amphibienfangzaun K 428 zwischen Duingen und Coppengrave
  Amphibienfangzaun L 488 im Bereich "Römergrund" bei Westerberg
  Amphibienfangzaun K 408 zwischen den Ortschaften Eimsen und Wettensen im Bereich der Stadt Alfeld (Leine)
  Hinweisschilder K 408 zwischen den Ortschaften Wettensen und Brüggen
  Hinweisschilder L 485 im Bereich der Ortschaft Wrisbergholzen
  Amphibienfangzäune Gemeindestraße im Bereich des Gutes "Röderhof" bei Egenstedt in der Gemeinde Diekholzen
 

Hinweisschilder

L 493 Ortsausgang Grasdorf in Richtung Holle

  Amphibienfangzaun Schlossstrasse innerhalb der Ortschaft Derneburg
  Amphibienfangzaun B 444 im Bereich "Vorholz"
  Straßensperrung Gemeindestraße "Antonianger" im Bereich des Alfelder Gymnasiums; Stadtgebiet Alfeld (Leine)
  Amphibienfangzaun K 505 im Bereich Nordstemmen (Zaun wird durch den Landkreis Hannover errichtet)
  Amphibienfangzaun K 309 im Bereich der Ortschaft Söder
  Hinweisschilder K 313 im Bereich der Ortschaft Hary
  Hinweisschilder B 243 im Bereich des "Weinbergs" zwischen Wesseln und Nette
  Hinweisschilder B 243 bei Bockenem im Bereich der Abzweigung zur K 313 in Richtung Hary
  Amphibienfangzaun K 317 im Bereich des Ortsausganges Lamspringe in Richtung Neuhof
  Hinweisschilder K 407 und K 409 im Bereich der Abzweigung zwischen Brunkensen und Hoyershausen
  Amphibienfangzaun Ortsdurchfahrt in Klump - `Am Sauberg`
 

Hinweisschilder

Stadt Bad Salzdetfurth im Bereich der Schachtstrasse

 

Amphibienfangzaun

Gemeindeverbindungsstrasse zwischen Bodenburg und Breinum

  Hinweisschilder Verbindungsstraße zwischen Sarstedt und Schliekum (Wenderter Straße)