Beratung und Unterstützung für Menschen mit psychischen Störungen
Psychisch kranke Menschen werden bei der Bewältigung lebenspraktischer und sozialer Probleme beraten und bei der Beantragung von weiterführenden Hilfemaßnahmen wie z. B. Eingliederungshilfen, einer rechtlichen Betreuung etc. unterstützt. Die Beratungen erfolgen telefonisch oder in persönlichen Gesprächen, bei Bedarf auch im Rahmen eines Hausbesuches. Die Beratungsangebote können von den betroffenen Personen selbst und deren Angehörigen kostenlos in Anspruch genommen werden. Die Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht. In Krisensituationen werden die Ärzte des Teams hinzugezogen und bei Bedarf eine Behandlung in einer psychiatrischen Klinik vermittelt.
Subsidiäre Behandlungen
Sofern sich psychisch kranke Personen nicht in fachärztlicher Behandlung bei einer niedergelassenen Psychiaterin/einem niedergelassenen Psychiater befinden, können sie im Rahmen einer kassenärztlichen Behandlungsermächtigung von den Ärzten des Teams subsidiär behandelt werden. In der Regel erfolgt dies bei akutem Behandlungsbedarf, bis eine weiterführende ambulante Regelversorgung sichergestellt ist.
Die Hilfeplankonferenz ist ein Beratungs- und Entscheidungsgremium, das auf der Basis des § 58 SGB XII, angepasst an den individuellen Hilfebedarf eines psychisch kranken Menschen, gemeinsam mit dem Betroffenen einen konkreten Entwicklungsplan erstellt und genau für diesen Menschen erreichbare Ziele formuliert. Neben dem Träger der Sozialhilfe und dem Betroffenen selbst sollen nach Möglichkeit alle im Einzelfall beteiligten Einrichtungen an den Hilfeplankonferenzen teilnehmen, um die Zusammenarbeit im Sinne des Betroffenen optimal zu koordinieren.
Gruppenangebote
Monatlich bietet das Team Sozialpsychiatrische Gesundheit eine offene Gesprächsgruppe für Angehörige psychisch Kranker und bietet im Rahmen des Psychiatrieforums Hildesheim Veranstaltungen zum Informations- und Erfahrungsaustausch für in der Psychiatrie Erfahrene, Angehörige und Mitarbeiter von Leistungsanbietern für psychisch Kranke an.
Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Menschen
Für den Vollzug der Unterbringung und des gesamten Bereichs der Freiheitsentziehung sind die Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten zuständig. Jede Freiheitsentziehung ist ein Grundrechtsseingriff (Art. 104 GG). Für die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist das Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie erforderlich. Das Zeugnis muss einem frühestens am Vortage erhobenen Befund zugrunde liegen. Geht von der Person eine gegenwärtige erhebliche Gefahr (§ 2 Nr. 1 Buchst. b und c Nds. SOG) für sich oder andere aus und kann diese nicht auf andere Weise abgewendet werden erfolgt die Unterbringung.
Ansprechpartner für Schutzmaßnahmen:
Herr Maik Lampe
Gesundheitsamt
05121-309 7571
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Weitere Auskünfte sind nach Terminabsprache möglich. Bei Nichterreichen des Sacharbeiters, setzen Sie sich bitte mit Feuerwehr und Rettungsstelle Hildesheim in Verbindung, Tel. 05121/301-2222. Sie werden dann umgehend zurückgerufen.