Das Gesundheitsamt überwacht die u. a. Badeseen nach den Vorgaben der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung - BadegewVO - vom 10. April 2008.
Diese Verordnung sieht u. a. eine Besichtigung der Badeseen sowie eine Probenahme im Abstand von höchstens 30 Tagen, während der regulären Badesaison (15. Mai - 15. September), vor. Die aktuellen Ergebnisse finden Sie in der Übersicht eingetragen.
Übersicht:
Kalenderwoche in 2019 |
18. |
22. |
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Hohnsensee |
o. B. |
o. B. |
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Blauer Kamp |
o. B. | o. B. |
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Giftener See |
o. B. |
o. B. |
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Heiseder See |
o. B. | o. B. |
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o.B. = ohne Befund, d.h. die Grenzwerte nach EU-Richtlinie werden eingehalten
Näheres zum Thema:
Das Gesundheitsamt wird bis zum Saisonende, am 15.09. jeden Jahres, weiterhin regelmäßig die Wasserqualität beobachten und kontrollieren. Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter der E-Mail: FDL409@landkreishildesheim.de zur Verfügung.
Für die ausführlichen Befundberichte klicken Sie bitte auf die Seite des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes zur Badegewässerqualität in Niedersachsen und anschließend in der Badegewässerkarte auf den Bereich Hildesheim. Dort besteht die Möglichkeit von jedem einzelnen Badegewässer die aktuellen und alten Befunde einzusehen.