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Importiertes Gebrauchtfahrzeug aus der Europäischen Union EU

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • bei zugelassenem Fahrzeug: Ausländische Kennzeichen
  • lückenloser Eigentumsnachweis (Kaufvertrag / Rechnung im Original)
  • ehemaliger deutscher Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II und ehemaliger Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
    oder
    EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
    oder
    Datenbestätigung des Herstellers
    oder
    Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungordnung)
  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen) über den Hauptwohnsitz 
  • Einzugsermächtigungdes Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
    (Hinweis: Seit dem 01.07.2008 erfolgt eine Zulassung nur dann, wenn keine Kfz-Steuerrückstände bestehen!)

Wenn der Halter keine Privatperson, sondern eine juristische Person (z.B. Firma) sein soll, sind noch folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung
  • Registerauszug des Amtsgerichts
  • Personalausweis bzw. beglaubigte Kopie des Personalausweises des/der Geschäftsführer(s)

Sofern die Zulassung nicht persönlich erfolgt, sondern durch eine andere Person/juristische Person (z.B. Firma) sind weiterhin folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und Personaldokument des Bevollmächtigten


Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Hinweis:

Sollten die deutschen Fahrzeugpapiere aufgrund erin EWG-Übereinstimmgungsbescheinigung (COC) oder einer Datenbestätigung des Herstellers ausgestellt werden, muss auch die deutsche Schadstoffklassifizierung (2-stellige Schlüsselnummer) enthalten sein. Wenn die Angaben zur Schadstoffklasse fehlt, ist die Bestätigung des Fahrzeugherstellers erforderlich. Optional kann die Bestätigung durch einen amtlich anerkannten, technischen Sachverständigen erfolgen.

Weitere sonstige Informationen:

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, online, telefonisch oder vor Ort einen Termin zu vereinbaren.

Des Weiteren können Sie sich telefonisch, aber auch über unsere Homepage oder auch vor Ort ein Wunschkennzeichen reservieren lassen.

24.10.2003