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Team Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Team „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ ist zuständig für Asylbewerber und Bewerberinnen solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören Grundleistungen, Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt und sonstige Leistungen.

Nach einem Aufenthalt von 18 Monaten besteht ein Anspruch auf sogenannte Analogleistungen, wenn die Leistungsberechtigten die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.

Die dem Landkreis Hildesheim zugewiesenen Personen werden dezentral, d. h. in eigens dafür angemieteten Wohnungen, untergebracht. Die Versorgung mit Wohnraum erfolgt ebenfalls durch das Team Asylbewerberleistungen.


Zuständigkeiten des Teams AsylbLG