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Anzeige über den Verkauf eines Fahrzeuges

Der Verkauf eines Fahrzeuges muss der Zulassungsstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden (§ 27 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Hierzu sind folgende Angaben erforderlich:

  • Vollständiger Name und die Anschrift des Erwerbers
  • Empfangsbestätigung des Erwerbers (mit Unterschrift) über den Erhalt des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II und des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bitte beachten Sie, dass eine steuerliche Entlastung erst mit Eingang der vollständigen Verkaufsanzeige erfolgen kann.

Den erforderlichen Vordruck erhalten Sie hier.



Zuständiger Fachdienst:
Fachdienstadresse