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Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II

Sie möchten etwas bei der Zulassungsstelle erledigen, der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II liegt aber noch bei der Bank:

Hierzu muss der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank angefordert werden. Diese wird den Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Zulassungsstelle senden. Erst nach Eingang des Fahrzeugbriefes / der Zulassungsbescheinigung Teil II kann einen Bearbeitung erfolgen.

 

 

24.10.2003