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Technische Änderung am Fahrzeug

Werden am Fahrzeug nachträglich technische Änderungen vorgenommen, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dadurch die Verkehrssicherheit oder der Umweltschutz gefährdet oder die Fahrzeugart geändert wird.

Gemäß den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) entscheidet im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde, ob die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nach erfolgter Änderung erloschen ist. Für diese Entscheidung kann sie auf Kosten des Fahrzeughalters die Beibringung eines Gutachtens von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einholen.

Hinweis:

Vermeiden Sie unnötige Maßnahmen und Kosten und setzen Sie sich vor der Änderung des Fahrzeuges mit einem Sachverständigen in Verbindung.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Betriebserlaubnis der technischen Änderung
  • Prüfbericht des Sachverständigen nach § 19 StVZO
    oder
    Herstellerbescheinigung (z.B. bei Änderung der Schadstoffklasse)
    oder
    Einbaubescheinigung der Kfz-Meisterwerkstatt

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Weitere sonstige Informationen:

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, online, telefonisch oder auch vor Ort einen Termin zu vereinbaren.

24.10.2003