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Hauptuntersuchung (HU)

Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Er oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.

"Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist."

Begründung:

Die Vorlage des Untersuchungsberichts über die letzte Hauptuntersuchung (HU) ist bei der Fahrzeugzulassung nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus einem anderen amtlichen vom Fahrzeughalter oder dessen Beauftragten vorgelegten Dokument (beispielsweise Abmeldebescheinigung, Fahrzeugschein) ergibt. Diese Änderung dient der Vereinfachung der Verwaltungspraxis durch Beseitigung einer Doppelregelung und dem Schutz des Bürgers vor unnötiger Bürokratie.

24.10.2003