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  Rote Oldtimer-Kennzeichen  ( Hi 07.... )


Die Ausgabe " roter Kennzeichen " erfolgt an zuverlässigen Fahrzeughalter von Oldtimer - Fahrzeugen zur wiederkehrenden Verwendung.

Voraussetzung
ist, dass das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen und geeignet ist, einen Beitrag zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu leisten. Das rote Kennzeichen ist nicht an ein Fahrzeug gebunden, es können mehrere Fahrzeuge bewegt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird für jedes Fahrzeug ein besonderer Fahrzeugschein im zugeteilten roten Fahrzeugscheinheft ausgefüllt.

Das rote Kennzeichen ist nicht für den alltäglichen Gebrauch zugelassen.

Welche Fahrten sind zulässig ?

  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen sowie An- und Abfahrten zu diesen Veranstaltungen
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung des Fahrzeuges.
Bei Durchführung der Fahrten muss das Fahrzeug den Bestimmungen der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) entsprechen. Eine Zulassung ist nicht erforderlich.

 Welche Unterlagen sind erforderlich ? 

  • Schriftlicher Antrag
  • zusätzlich eine  Bedarfsbegründung 
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • ggf. Vollmacht; Personaldokument des Bevollmächtigten
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
    (Hinweis: Seit dem 01.07.2008 erfolgt eine Zulassung nur dann, wenn keine Kfz-Steuerrückstände bestehen!)
  • Versicherungsbestätigung
  • Sämtliche verfügbaren Unterlagen über das betreffende Fahrzeug / die Fahrzeuge
    ( Kraftfahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung Teil II, Herstellerbescheinigung etc.)
  • Gutachten für die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer

 Die Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. 

Offene Fragen?

Sollten noch Sie noch Fragen haben, empfehlen wir ein  Beratungsgespräch. Es besteht die Möglichkeit, online, telefonisch oder auch vor Ort einen Termin zu vereinbaren.

 

 

 
24.10.2003