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Öffentliche Bekanntmachungen für Windenergieanlagen
Das Umwelt des Landkreises stellt Genehmigungsbescheide nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu. Dies erfolgt durch eine öffentliche Bekanntmachung, die wir an dieser Stelle für die Dauer von zwei Wochen veröffentlichen. Aktuell liegen vor: