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Aufsicht über die Pass- und Meldebehörden

Aufsicht über die Pass- und Meldebehörden

In Meldeangelegenheiten sowie für die Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderpässen sind grundsätzlich die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden zuständig.

Dem Landkreis Hildesheim obliegt die Aufsicht über die örtlichen Pass- und Meldebehörden im Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Hildesheim.

Diese Aufgabe beinhaltet insbesondere die rechtliche Beratung der Städte, Samtgemeinde und Gemeinden.