Förderdarlehen der KfW für Erneuerbare Energie - Tiefengeothermie (Premium) - Nr. 272/282 Gewährung
Leistungsbeschreibung
Das „KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie" unterstützt Investitionen in Tiefengeothermie-Anlagen sowie die dazugehörigen Bohrungen mit zinsgünstigen Darlehen der KfW in Verbindung mit Tilgungszuschüssen des Bundes aus dem Markanreizprogramm (MAP).
Mit der Leistung Erneuerbare Energien – Premium – Tiefengeothermie wird Ihr Energievorhaben gefördert, wenn Sie tiefe Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe erschließen und nutzen wollen, das Thermalfluid mindestens 20° C warm ist und Ihr Vorhaben in Deutschland durchgeführt wird sowie alle weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Es bestehen drei voneinander unabhängige kumulierbare Förderbausteine:
– Tilgungszuschuss für die obertägige Anlage („Anlagenförderung“),
– Tilgungszuschuss für Bohrkosten,
– Mehrkostenförderung.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, wenn die EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden. Höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten dürfen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten (in bestimmten Fällen),
- Hersteller von förderfähigen Anlagen und
- der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen
Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen und den Tilgungszuschuss besteht nicht.
Verfahrensablauf
Die KfW vergibt die Darlehen (mit Ausnahme für Kommunen) nicht direkt, sondern über den von Ihnen gewählten Finanzierungspartner.
- Beantragen Sie den Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner.
- Ihr Finanzierungspartner beantragt dann für Sie die Förderung
- Die KfW prüft nun Ihre Unterlagen und entscheidet über die Förderung.
- Sie schließen den Kreditvertrag ab und Ihr Vorhaben kann beginnen.
- Nach Durchführung der Arbeiten reichen Sie eine Bestätigung ein, damit Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben werden kann.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Sie sind insbesondere ein Unternehmen oder eine Kommune.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Checkliste Investitionsmehrkosten
- De-minimis-Erklärung des Antragstellers
- Vereinfachte Selbsterklärung des Antragstellers zur Einhaltung der KMU-Definition
- Selbsterklärung KMU mit Merkblatt KMU-Definition
- Checklist Investment Additional Costs
- Applicant's de minimis statement
- Simplified self-declaration of the applicant to comply with the SME definition
- Self-declaration SMEs with sme definition leaflet
Welche Gebühren fallen an?
Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, notwendige Reservierungen von Geräten, Investitionsgütern oder Dienstleistungen sind erlaubt. Zusätzlich gelten die Regelungen der KfW.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit kann im Vorfeld nicht bestimmt werden. Sie hängt von den erforderlichen Genehmigungen z.B. nach dem Bundesberggesetz (BBergG), den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bzw. der landesrechtlichen Wassergesetze und bauplanungs- bzw. bauordnungsrechtlichen Regelungen ab.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt (am 1.1.20 in Kraft getreten)
Anträge / Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Muster des Kreditantrages
- Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses - Tiefengeothermie - im KfW-Programm Erneuerbare Energien
- Verwendungsnachweis für Unternehmen und Freiberufler
- Technische Anlage zum Verwendungsnachweis
- Verwendungsnachweis für Kommunen
- Model of the loan application
- Application for a repayment grant - Deep Geothermal Energy - in the KfW Renewable Energies Programme
- Proof of use for companies and freelancers
- Technical installation for proof of use
- Proof of use for municipalities
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie