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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

AsylbLG - Leistungen in leichter Sprache (bitte klicken Sie hier)

Der Landkreis Hildesheim hat mit der Stadt Hildesheim eine Vereinbarung über die Aufgaben der Leistungen nach dem AsylbLG geschlossen. Zuständig für Ausländer, die im Gebiet der Stadt Hildesheim wohnen, ist die Stadt Hildesheim.

Für Hilfesuchende aus dem Kreisgebiet gelten folgende Sprechzeiten :

Montag 8.30 bis 15 Uhr
Dienstag und Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 bis 16.30 Uhr sowie nach Vereinbarung bis 18 Uhr

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner.

 

Wer hat Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhaltes nach dem AsylbLG?

Diese Leistungen werden Ausländern gewährt, die kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und das verfügbare Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen, die im selben Haushalt leben, nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken.

Welche Geld- und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gibt es?

Ausländer ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten in den ersten vier Jahren ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland sogenannte Grundleistungen. Diese umfassen folgendes:

Der notwenige Bedarf an Ernährung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs und Verbrauchsgütern des Haushalts wird im Bereich des Landkreises Hildesheim seit 2013 nicht mehr in Form von Wertgutscheinen, sondern ebenfalls in Geldleistungen gewährt. Zusätzlich erhalten Leistungsberechtigte monatlich einen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hinzu kommen die notwendigen Kosten für Unterkunft, Heizung und Hausrat.

 

Leistungsberechtigte, die über eine Dauer von insgesamt 15 Monaten diese Grundleistungen erhalten haben und die Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, erhalten Leitungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) in analoger Anwendung. Siehe hierzu die Ausführungen unter Hilfe zum Lebensunterhalt.

Der komplette Gesetzestext befindet sich auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.

In Fragen der Wohnraumvermittlung können Sie Anfragen und Anregungen sowie Wohnraumangebote an die Zentrale E-Mail-Adresse Wohnraum@landkreishildesheim.de senden.

Zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen werden die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen gewährt. Ferner können weitere sonstige Leistungen erbracht werden.