Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung
Leistungsbeschreibung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Abfall-weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie über den Zweckverband Abfall Hildesheim (ZAH):
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ZAH
Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim
Bahnhofsallee 36
31162 Bad Salzdetfurth
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Unterstützende Institutionen
Verbraucherzentrale Niedersachsen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz