Begleitetes Fahren mit 17 |
Seit dem 01.03.2006 können Fahrschüler/innen nach den bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B und BE für begleitetes Fahren mit 17 beantragen. Hierfür ist von den Erziehungsberechtigen mindestens eine Person zu benennen, die den 17-jährigen beim Auto fahren begleitet. Diese Person wird dann bei Erteilung der Fahrerlaubnis namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt. Die begleitende Person ...
Nachdem für die Ausbildung eine Fahrschule ausgesucht worden ist, sind folgende Unterlagen bei der Führerscheinstelle vorzulegen:
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