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Betreten von Grundstücken

Betreten von Grundstücken

Im Laufe des Jahres werden durch Mitarbeiter/innen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises  Hildesheim im gesamten Kreisgebiet Kontrollen zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben durchgeführt.

Ebenso erfolgen durch beauftragte Kartierer naturschutzfachliche Bestandserhebungen bzw. Untersuchungen.

Die Kontrollen/Untersuchungen dienen unter anderem der Erfüllung gesetzlicher Überwachungsaufgaben bzw. der Kartierung oder Dokumentation heimischer gefährdeter und besonders geschützter Arten (Säugetiere, Vögel, Amphibien sowie Pflanzen) und Biotope, deren Erfassung zur Einhaltung von Berichtspflichten nötig ist.

Zu diesen Zwecken ist es erforderlich, dass Grundstücke in der freien Natur und Landschaft kurzfristig betreten werden müssen. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten entstehen aus der Datenerfassung keine Nachteile oder Verpflichtungen.

Die ausführenden Personen werden bei ihrer Arbeit besonders schonend vorgehen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung.

Hinweis:

Auch der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Hannover lässt im Laufe des Jahres Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Beauftragte landesweit bestimmte Arten und Biotope erfassen, wobei Grundstücke betreten werden müssen, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen.

 

Weitere Infos finden Sie hier:

www.nlwkn.de

Bekanntmachung des NLWKN