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Anschriften- bzw. Namensänderung

Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren
 
Welche Unterlagen sind erforderlich?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gültigen Bericht der letzten HU (TÜV im Original)
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)
  • Falls auf dem Fahrzeugschein bereits ein Adressaufkleber vorhanden ist, ist zusätzlich der Fahrzeugbrief erforderlich.

 

Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

Welche Unterlagen sind erforderlich?

 

 

 

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Personalausweis oder Pass und Meldebescheinigung (nicht älter als 4 Wochen)

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, online,  telefonisch oder vor Ort einen Termin zu vereinbaren.

Achtung:
Bürger der Stadt Hildesheim können die Anschriftenänderungen auch im Bürgeramt der Stadt Hildesheim, Am Markt 1, vornehmen lassen.



 
 

 



Zuständiger Fachdienst:
Fachdienstadresse