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Realverbandsaufsicht

Realverbände, wie zum Beispiel Forstgenossenschaften, Teilungs- und Verkoppelungsinteressentenschaften oder Feldmarkinteressentenschaften, sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie haben die Aufgabe, die gemeinschaftlichen Angelegenheiten und ihr sonstiges Vermögen im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit zum Nutzen der Verbandsmitglieder zu verwalten. Die Realverbände unterstehen der Aufsicht des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Den für den ab 1.1.2019 bestehenden Realverband "Unterhaltungsverband Harsum" erarbeiteten Satzungsentwurf finden Sie hier.