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Bauamt

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Digitales Bauamt

Der direkte Weg zur Bauplattform

Die beiden folgenden Links führen Sie direkt zur Bauplattform.
Mit der zuerst genannten Internetseite gelangen Sie direkt zur digitalen Bauakte. Diese Seite können Sie als Favorit hinterlegen, so dass Sie jederzeit einen schnellen Zugang zu Ihren Baugenehmigungsverfahren erhalten.

Ferner können Sie mit der zweiten aufgelisteten Internetseite überprüfen, ob Ihr Rechner die nötigen Systemvoraussetzungen zur Nutzung der digitalen Bauakte erfüllt. 

  • Direkt zur digitalen Bauakte (conject AG München)
  • Systemvoraussetzungen für das digitale Baugenehmigungsverfahren

    Als Bauherr/in erteilen Sie Ihrem Entwurfsverfasser die Vollmacht, alle relevanten Unterlagen direkt über das Internet bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Ihr Entwurfsverfasser schickt dann das nachfolgende Formular per Mail an bauordnungsamt@landkreishildesheim.de (für die Teilnahme am Online-Verfahren bitte ausschließlich diese Mailadresse benutzen):


  • Nachdem die Mitteilung eingegangen ist, wird anschließend eine „digitale Akte“ im Internet eröffnet, auf die alle Beteiligten (Entwurfsverfasser, Gemeinden, ggf. weitere Fachbehörden und auf Wunsch auch der Bauherr selbst, sofern dieser eine E-Mail-Adresse angegeben hat) Zugriff erhalten. Über die Eröffnung der elektronischen Akte werden alle Beteiligten per Mail informiert und erhalten einen Zugangscode zur Bauplattform. Dort muss sich jeder Benutzer zuvor einmalig registrieren lassen. Wie das funktioniert können Sie in der Anleitung zur Registrierung nachlesen.

  • Der Entwurfsverfasser kann nun die notwendigen Bauvorlagen im Internet ablegen. Dort kann auch jederzeit durch alle Beteiligten Einblick in die Unterlagen genommen werden. Der Entwurfsverfasser benachrichtigt die Baubehörde per Mail, sobald er alle Unterlagen vollständig eingestellt hat. Damit ist der Antrag zur Bearbeitung freigegeben.

    Nach Abschluss der Bearbeitung des Antrags durch die Behörden erhalten der Entwurfsverfasser und auch der Bauherr Nachricht, dass dem Bauvorhaben keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen und die Baugenehmigung wird in die Plattform eingestellt bzw. übersandt.

    Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie diese im ausführlicheren Handbuch zur Teilnahme am digitalen Verfahren nachlesen. 

Weitere Anleitungen und Hinweise

Leitfäden als PDF Downloads:

  • Handbuch für Entwurfsverfasser
  • Handbuch für beteiligte Behörden
  • Anleitung für das Registrieren der Bauplattform für Entwurfsverfasser
  • Anleitung für das Registrieren der Bauplattform für beteiligte Behörden
  • Hinweise zur Dokumentenbezeichnung

    Wie erzeuge ich ein PDF?

    In der Regel verfügen die meisten gängigen CAD-/Zeichenprogramme über Routinen, um aus ihren Dateien PDF-Dokumente zu erzeugen.
    Ansonsten stehen verschiedene Freeware-Programme zur PDF- Erzeugung zur Verfügung. Als sehr praktikabel hat sich hier bspw. FreePDF dargestellt, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann.

    Dokumente lassen sich damit wie folgt in ein PDF umwandeln:

    Dokument öffnen

    1. Drucken
    2. Als Drucker FreePDF o.ä. auswählen
    3. Dokument wird in ein PDF umgewandelt


    Zum Öffnen, Lesen und Drucken von PDF-Dateien benötigen Sie das Programm „Adobe Reader“.

    Sollte dieses Programm noch nicht auf Ihrem PC installiert sein, können Sie es unter folgendem Link bei der Firma Adobe® herunterladen: http://get.adobe.com/de/reader/ .
    Die Firma Adobe® stellt Ihnen das Programm kostenfrei zur Verfügung.

    Formulare für das digitale Baugenehmigungsverfahren

    Formular für die digitale Antragstellung:  

    Weitere Formulare für das Bauantragsverfahren finden Sie auf unserer Formularseite.

    Das digitale Baugenehmigungsverfahren auf einen Blick

    Seit dem 1. Januar 2024 sind Erklärungen nach NBauO §3a, Abs. 1 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 10 und die beizufügenden Bauvorlagen elektronisch zu übermitteln. Anträge in Papierform dürfen nur noch bei einer Unzumutbarkeit des elektronischen Verfahrens gestellt werden.

    Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Hildesheim arbeitet zurzeit an der Umstellung der Übermittlung und des Nachweises der Identität der erklärenden Person unter Verwendung eines Nutzerkontos der erklärenden Person (Stand März 2024). Dies wird unter Verwendung der BundId geschehen.

    Solange die Verwendung der BundId nicht aktiv ist, gestaltet sich die digitale Zusammenarbeit über die internetbasierte conject-Bauplattform des Virtuellen Bauamtes ITeBAU in folgender Art und Weise:

    • Voraussetzungen sind
      • Internetanschluss
      • Mailadresse
      • Signaturkarte
    • Der Entwurfsverfasser bzw. Bauherr sendet eine Bevollmächtigung (Vollmacht für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren) an die Bauaufsichtsbehörde.
    • Die Bauaufsichtsbehörde richtet einen Projektraum (digitale Bauakte) ein und der Entwurfsverfasser erhält per Mail eine Einladung in den Projektraum.
    • Der Entwurfsverfasser meldet sich im Internet an der Bauplattform an und hat so die Möglichkeit, auf den Projektraum zuzugreifen. Er lädt die Bauvorlagen in die Plattform (Ordner 11 „Eingänge Antragsteller") und benachrichtigt die Bauaufsichtsbehörde.
    • Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr und später die Baugenehmigung in den Projektraum.
    • Der Entwurfsverfasser erhält über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per Mail und kann die Dokumente im Projektraum einsehen oder herunterladen.

    Vor der Benutzung der Internetplattform sollte jeder Benutzer einmalig die Systemvoraussetzungen prüfen.

    Sollten Sie bei der erstmaligen digitalen Antragstellung weitere Unterstützung wünschen, so wenden Sie sich bitte direkt an die ITEBO.