Virtuelles Bauamt
Der direkte Weg zur Bauplattform
Die beiden folgenden Links führen Sie direkt zur Bauplattform.
Mit der zuerst genannten Internetseite gelangen Sie direkt zur digitalen Bauakte. Diese Seite können Sie als Favorit hinterlegen, so dass Sie jederzeit einen schnellen Zugang zu Ihren Baugenehmigungsverfahren erhalten.
Ferner können Sie mit der zweiten aufgelisteten Internetseite überprüfen, ob Ihr Rechner die nötigen Systemvoraussetzungen zur Nutzung der digitalen Bauakte erfüllt.
- Direkt zur digitalen Bauakte (conject AG München)
- Systemvoraussetzungen für das digitale Baugenehmigungsverfahren
Als Bauherr/in erteilen Sie Ihrem Entwurfsverfasser die Vollmacht, alle relevanten Unterlagen direkt über das Internet bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Ihr Entwurfsverfasser schickt dann das nachfolgende Formular per Mail an bauordnungsamt@landkreishildesheim.de (für die Teilnahme am Online-Verfahren bitte ausschließlich diese Mailadresse benutzen): -
Nachdem die Mitteilung eingegangen ist, wird anschließend eine „digitale Akte“ im Internet eröffnet, auf die alle Beteiligten (Entwurfsverfasser, Gemeinden, ggf. weitere Fachbehörden und auf Wunsch auch der Bauherr selbst, sofern dieser eine E-Mail-Adresse angegeben hat) Zugriff erhalten. Über die Eröffnung der elektronischen Akte werden alle Beteiligten per Mail informiert und erhalten einen Zugangscode zur Bauplattform. Dort muss sich jeder Benutzer zuvor einmalig registrieren lassen. Wie das funktioniert können Sie in der Anleitung zur Registrierung nachlesen. -
Der Entwurfsverfasser kann nun die notwendigen Bauvorlagen im Internet ablegen. Dort kann auch jederzeit durch alle Beteiligten Einblick in die Unterlagen genommen werden. Der Entwurfsverfasser benachrichtigt die Baubehörde per Mail, sobald er alle Unterlagen vollständig eingestellt hat. Damit ist der Antrag zur Bearbeitung freigegeben.
Nach Abschluss der Bearbeitung des Antrags durch die Behörden erhalten der Entwurfsverfasser und auch der Bauherr Nachricht, dass dem Bauvorhaben keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen und die Baugenehmigung wird in die Plattform eingestellt bzw. übersandt.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie diese im ausführlicheren Handbuch zur Teilnahme am digitalen Verfahren nachlesen.
Weitere Anleitungen und Hinweise
Leitfäden als PDF Downloads:
Hinweise zur Dokumentenbezeichnung
Wie erzeuge ich ein PDF?
In der Regel verfügen die meisten gängigen CAD-/Zeichenprogramme über Routinen, um aus ihren Dateien PDF-Dokumente zu erzeugen.
Ansonsten stehen verschiedene Freeware-Programme zur PDF- Erzeugung zur Verfügung. Als sehr praktikabel hat sich hier bspw. FreePDF dargestellt, das kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann.
Dokumente lassen sich damit wie folgt in ein PDF umwandeln:
Dokument öffnen
- Als Drucker FreePDF o.ä. auswählen
- Dokument wird in ein PDF umgewandelt
Zum Öffnen, Lesen und Drucken von PDF-Dateien benötigen Sie das Programm „Adobe Reader“.
Sollte dieses Programm noch nicht auf Ihrem PC installiert sein, können Sie es unter folgendem Link bei der Firma Adobe® herunterladen: http://get.adobe.com/de/reader/ .
Die Firma Adobe® stellt Ihnen das Programm kostenfrei zur Verfügung.
Formulare für das digitale Baugenehmigungsverfahren
Formular für die digitale Antragstellung:
Weitere Formulare für das Bauantragsverfahren finden Sie auf unserer Formularseite.
Das digitale Baugenehmigungsverfahren auf einen Blick
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Für den erfahrenen Anwender | |
Schritt für Schritt |
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Kein Ergebnis gefunden. |
Ich bin als Entwurfsverfasser in der Bauplattform registriert | |
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die unterschriebene Vollmacht des Bauherrn zum digitalen Verfahren liegt vor | |
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und ist von mir unterschrieben als Fax an die Bauaufsichtsbehörde versendet. | |
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Der Projektraum wurde durch die Bauaufsichtsbehörde angelegt und ich wurde per E-Mail zu dem Vorgang eingeladen |
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Alle Bauvorlagen inkl. des Bauantragvordrucks: | |
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- tragen die richtige Bezeichnung | |
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- liegen im pdf-Format vor | |
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- und sind in den Projektraum hochgeladen. |
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Die Bauaufsicht wurde von mir per Konversation im Projektraum über die Vollständigkeit meiner Unterlagen informiert. |
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Das digitale Baugenehmigungsverfahren
Mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel Ihren Bauantrag zu stellen und die Baugenehmigung online zu erhalten. Die Voraussetzung, mit der internetbasierten Bauplattform zu arbeiten, ist ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse; später kommt noch eine Signaturkarte hinzu.
Und so läuft das Verfahren ab:
- Der Entwurfsverfasser entscheidet sich zusammen mit dem Bauherrn für das digitale Verfahren. Dann schickt er entweder eine Bevollmächtigung an die Bauaufsichtsbehörde oder er nutzt die Vorteile der digitalen Signatur (letzteres noch nicht eingeführt).
- Die Bauaufsichtsbehörde richtet einen Projektraum (digitale Bauakte) ein; der Entwurfsverfasser erhält per Mail eine Einladung in den Projektraum.
- Der Entwurfsverfasser meldet sich im Internet an der Bauplattform an und hat so die Möglichkeit, auf den Projektraum zuzugreifen. Er lädt die Bauvorlagen in die Plattform (Ordner 11 „Eingänge Antragsteller") und benachrichtigt die Bauaufsichtsbehörde, sofern die Bauvorlagen nicht bereits über Formulare online ausgefüllt und eingereicht wurden (letzteres zurzeit noch nicht möglich).
- Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr und später die Baugenehmigung in den Projektraum.
- Der Entwurfsverfasser erhält über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per Mail und kann die Dokumente im Projektraum einsehen oder herunterladen.
Ihre Vorteile:
- Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten
- Einreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten)
- Telefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde (Wegfall der Wege)
- Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
- Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
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Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand
Vor der Benutzung der Internetplattform sollte jeder Benutzer einmalig die Systemvoraussetzungen prüfen.
Sollten Sie bei der erstmaligen digitalen Antragstellung weitere Unterstützung wünschen, so wenden Sie sich bitte direkt an die ITEBO.