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Kaliwerk-Giesen

Raumordnungsverfahren Kali & Salz

Seitens der Fa. Kali & Salz Aktiengesellschaft besteht die Absicht, das bis 1987 betriebene und seit dem ruhende Hartsalzwerk Siegfried-Giesen zu reaktivieren. Die steigende Nachfrage nach Agrarprodukten durch die stetig wachsende Weltbevölkerung bedeutet auch eine gesteigerte Nachfrage nach Düngemitteln zur Ertragssteigerung. Insofern ist man bei der Fa. Kali&Salz Aktiengesellschaft bestrebt, seine Marktstellung im Bereich Düngemittelindustrie zu festigen und nach Möglichkeit auch auszubauen. Für eine Wiederaufnahme des Betriebes des Bergwerkes Siegfried-Giesen wird es erforderlich, die derzeit ruhende Infrastruktur zu modernisieren bzw. neu zu errichten. Ein Neubau von Fabrikanlage, Gleisharfe, Halde und Stromversorgungseinrichtungen gehören ebenso dazu wie die Ertüchtigung der vorhandenen Gleisanlagen.

Als erster Planungsschritt wurde für das Vorhaben ein Raumordnungsverfahren durchgeführt.

Ein Raumordnungsverfahren hat den Zweck festzustellen,

  1. ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen (Vorhaben) mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und
  2. wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können (Raumverträglichkeit).

Es schließt des Weiteren die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt entsprechend dem Planungsstand ein (§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung). Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber einzelnen und gegenüber dem Planungsträger. Es ersetzt keine Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstige behördliche Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften.

Das Raumordnungsverfahren wurde am 03.06.2013 mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit der Anforderung von Stellungnahmen vom Landkreis Hildesheim eröffnet.

Gleichzeitig wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch Auslegung der Verfahrensunterlagen in den Gemeinden Giesen, Harsum, Nordstemmen sowie der Stadt Sarstedt und beim Landkreis Hildesheim sowie einer Bereitstellung der Planungsunterlagen auf der Homepage des Landekreises durchgeführt.

Am 27.09.2013 fand nach Auswertung aller Stellungnahmen der Erörterungstermin statt.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kali GmbH .

Landesplanerische Feststellung

Mit der Landesplanerischen Feststellung hat der Landkreis Hildesheim das Raumordnungsverfahren für das Hartsalzwerk Siegfried-Giesen abgeschlossen. Darin wird das geplante Großvorhaben als raumordnerisch verträglich eingestuft, allerdings werden eine Reihe von Maßgaben formuliert.

Bei einigen Bestandteilen musste der Landkreis zwischen verschiedenen Möglichkeiten entscheiden. So wurde für die Halde die Variante Flachhalde westlich der Schachtstraße als am verträglichsten ermittelt, für die Bahnanbindung der Übergabebahnhof östlich des Stichkanals mit Ausfahrtmöglichkeiten nach Norden und Süden und für die Stromleitung das Erdkabel.

Bei der Bahnanbindung an die DB-Strecke soll geprüft werden, ob durch eine Verschiebung nach Norden das wertvolle Biotop im Bereich der ehemaligen Klärteiche der Zuckerfabrik geschont werden kann. Beim Standort Glückauf-Sarstedt fordert der Landkreis eine Verhinderung der Zufahrtsmöglichkeit über die Glückaufstraße, um den Verkehr aus den anliegenden Wohnbereichen herauszuhalten. Um das Volumen der Halde und damit sowohl die Höhe als auch den Flächenverbrauch zu reduzieren, wird eine größtmögliche Rückführung des Materials nach unter Tage gefordert. Im Bereich Ahrbergen sollen entlang der Bahnstrecke Lärmschutzmaßnahmen geprüft werden.

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Entscheidung einbezogen. Das Raumordnungsverfahren besitzt gegenüber der Firma K+S als Antragstellerin sowie dem Einzelnen gegenüber keine unmittelbare Rechtswirkung, vielmehr fließt das Ergebnis in das sich anschließende bergrechtliche Genehmigungsverfahren ein.

Die Landesplanerische Feststellung kann hier eingesehen werden.