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Feuerschutzsteuermittel

Was sind die Feuerschutzsteuermittel ?

Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden erhalten zur Förderung des kommunalen Brandschutzes Zuweisungen aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer, um die obliegenden Aufgaben nach dem NBrandSchG durchführen zu können. Die Mittel werden zur Zeit in drei Raten vom Land an den Landkreis Hildesheim überwiesen. Die erste Rate wird zumeist im Juli / August (40% der Mittel), die zweite Rate im Dezember (30% der Mittel) und die Schlussrate im Februar / März des Folgejahres (30% der Mittel) überwiesen.

Von den zugewiesenen Mitteln werden die Kosten der hauptamtlichen Brandschau (Brandschutzprüfer(innen)) sowie ein Anteil von 20% für Maßnahmen des eigenen, abwehrenden Brandschutzes abgezogen. Die Gemeinden erhalten von den verbliebenen Feuerschutzsteuermitteln 50% als schlüsselmäßige Zuweisung, die nach 2/5 der Einwohnerzahl, 2/5 der Zahl der Ortsfeuerwehren und 1/5 der Fläche zugeteilt wird. Die verbliebenen 50% werden vom Landkreis Hildesheim im Rahmen der Festbetragsfinanzierung (Förderung für die Beschaffung von Fahrzeugen) und für die Umsetzung von Sonderprogrammen verwendet. Anträge auf Zuweisung von Mitteln der Festbetragsfinanzierung sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme, in jedem Fall bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres zu stellen.