Aufgrund der aktuellen Corona-Infektionslage bleiben die Dienstgebäude der Kreisverwaltung sowie sämtlicher Außen- und Nebenstellen (inklusive der Jugendhilfestationen in Elze und Sarstedt) für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.
Persönliche Besuche sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist grundsätzlich telefonisch oder per Email möglich. Hierfür werden der Grund des Terminwunsches und die Kontaktdaten für Rückfragen benötigt.
Ansprechpartner für einen Terminwunsch ist üblicherweise der zuständige Sachbearbeiter.
Für die Führerscheinstellen in Alfeld und Hildesheim ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Die Zulassungsstelle kann mit und ohne vorherige Terminvereinbarung besucht werden. Nähere Informationen finden Sie hier: Zulassungsstelle und Führerscheinstelle.
Ausnahmen gibt es in den nachstehenden Ämtern, für die zentrale Anlaufstellen eingerichtet wurden:
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Hinweis: Mit Ablauf des 31. Dezember 2022 sind die Regelungen das §20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) außer Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2023 sind Meldungen gemäß §20a IfSG über das MEBi-Portal nicht mehr erforderlich.