Positiv? Das müssen Sie beachten
Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben. Damit sind die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen entfallen.
Aus infektionshygienischen Gründen sollten weiterhin folgende Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich umgesetzt werden:
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für mindestens fünf Tage nach dem Tag des positiven Testergebnisses, insbesondere in geschlossenen Räumen, wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann
- Im Fall von Krankheitssymptomen freiwillige Selbstisolierung, bis mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr bestehen
- Verhalten Sie sich so, dass Sie für sich und andere Personen unangemessene Infektionsgefahren vermeiden.
- Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen Hygieneempfehlungen, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen.
- Nehmen Sie bei persönlichen Begegnungen mit Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einer SARS-CoV-2-Infektion besondere Rücksicht.
- Achten Sie in geschlossenen Räumen auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung.
- Vermeiden Sie bei Symptomen eines akuten Atemwegsinfektes möglichst persönliche Begegnungen.
- Sind Sie mit SARS-CoV-2 infiziert oder sind Sie eine enge Kontaktperson einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person, reduzieren Sie persönliche Begegnungen für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen, insbesondere bei nicht ausreichend gegebenem Immunstatus durch Impfung oder Genesung (Empfehlung: Tägliche Selbsttestung).
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite des Landes Niedersachsen.