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Positiv? Das sollten Sie beachten

Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben. Damit sind die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen entfallen.

Aus Gründen des Infektionsschutzes werden folgende Schutzmaßnahmen weiterhin empfohlen:

  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für mindestens fünf Tage nach dem Tag des positiven Testergebnisses, insbesondere in geschlossenen Räumen, wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann
  • Im Fall von Krankheitssymptomen freiwillige Selbstisolierung, bis mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr bestehen
  • Verhalten Sie sich so, dass Sie für sich und andere Personen unangemessene Infektionsgefahren vermeiden
  • Berücksichtigen Sie eigenverantwortlich und situationsangepasst die allgemeinen Hygieneempfehlungen, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen
  • Nehmen Sie bei persönlichen Begegnungen mit Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf einer SARS-CoV-2-Infektion besondere Rücksicht
  • Achten Sie in geschlossenen Räumen auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung
  • Vermeiden Sie bei Symptomen eines akuten Atemwegsinfektes möglichst persönliche Begegnungen
  • Sind Sie mit SARS-CoV-2 infiziert oder sind Sie eine enge Kontaktperson einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person, reduzieren Sie persönliche Begegnungen für einen Zeitraum von mindestens fünf Tagen, insbesondere bei nicht ausreichend gegebenem Immunstatus durch Impfung oder Genesung (Empfehlung: Tägliche Selbsttestung)