Informationen und Vordrucke über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen
Informationen der Landeswahlleiterin über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen
Vordrucke für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Versicherung an Eides statt zur Aufstellung der Wahlkreisbewerberin / des Wahlkreisbewerbers
* Mit der Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG, Gesetz vom 30. Juni 2011, Nds. GVBl. S. 208) wurde u. a. in § 18 Abs. 1 NLWG die Regelung eingeführt, dass als Bewerberin oder Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei nur benannt werden kann, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist. Diese gesetzliche Änderung machte u. a. auch eine Anpassung der NLWO notwendig, um eine rechtliche Grundlage für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Parteimitgliedschaft zu schaffen. Das Verfahren zur Änderung der NLWO wurde im April 2012 abgeschlossen. Die Vordrucke "Kreiswahlvorschlag" und "Zustimmungserklärung" wurden entsprechend angepasst.