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Zahngesundheitspflege

Grundlage für die Umsetzung der Zahngesundheitspflege bildet in Niedersachsen die vom Landesverband der Krankenkassen und den Ersatzkassen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten geschlossene, rückwirkend zum 01.01.1993 in Kraft getretene Landesrahmenvereinbarung zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen. Auf lokaler Ebene erfolgt für alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr in Kindergärten, Grundschulen, Förderschulen sowie für Jugendliche in benachteiligten Sozialräumen mit besonderem Unterstützungsbedarf bis zum 16. Lebensjahr in den 5. und 6. Klassen weiterführender Schulen als zahnmedizinische Betreuung in Stadt und Landkreis Hildesheim eine Gruppenprophylaxe für die Kinder und Jugendlichen. Diese umfasst als Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen:
  • Untersuchung der Mundhöhle
  • Erhebung des Zahnstatus
  • Kontrollierte Anwendung von Fluoriden nach zahnärztlicher Anweisung
  • Ernährungsberatung
  • Aufklärung über richtige Mundhygiene und Erlernen einer altersgerechten Zahnputztechnik
  • Motivierung zur zahnärztlichen Sanierung vorhandener Zahnschäden
  • Entwicklung und Durchführung spezifischer Programme für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko
  • Schulung und Einbeziehen von Multiplikatoren
  • Informationsveranstaltungen für Eltern
Diese werden in den Einrichtungen, vorrangig in Gruppen, von einer Zahnärztin, einem Zahnarzt, zwei Zahnarzthelferinnen und zwei Zahnprophylaxefachkräften angeboten.
Die aufsuchende Gruppenprophylaxe als zunehmend zentrale Aufgabe eröffnet in enger Zusammenarbeit mit weiteren Berufsgruppen wie Erzieherinnen/Erziehern, Lehrkräften, Sozialpädagoginnen/-pädagogen, Sozialarbeiterinnen/ -arbeitern etc. die Möglichkeit, eine maximale Anzahl von sogenannten „Kariesrisikokindern“ zu erreichen.
Autor: FD 409