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Umkennzeichnung nach Verlust bzw. Diebstahl der Kennzeichenschilder

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • evtl. das noch vorhandene Kennzeichenschild
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Verlusterklärung bzw. Diebstahlanzeige
  • Prüfbericht über die Hauptuntersuchung

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

Hinweis:
Bei Verlust des/der Kennzeichenschildes(er) ist immer eine Versicherung an Eides Statt vom Fahrzeughalter abzugeben. Daher ist ein persönliches Erscheinen bei der Zulassungsstelle unter Vorlage des Personalausweises oder Passes unbedingt erforderlich.

Die Versicherung an Eides Statt kann auch vor einem Notar abgegeben werden (Urkundenrolle - keine Unterschriftsbeglaubigung). Nur dann ist eine Bevollmächtigung eines Drittens möglich. Die Urkundenrolle muss im Original vorgelegt werden.

Wurden die Kennzeichen gestohlen, so wird auf die Versicherung an Eides Statt verzichtet, es muss jedoch vom Antragssteller eine Diebstahlanzeige bei der Polizei nachgewiesen werden.

Weitere sonstige Informationen:

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, online, telefonisch oder auch vor Ort einen Termin zu vereinbaren.

Des Weiteren können Sie sich telefonisch, aber auch über unsere Homepage oder auch vor Ort ein Wunschkennzeichen reservieren lassen.

24.10.2003