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KFZ- Firmenzulassung

Die Zulassung eines Fahrzeuges auf eine Firma ist nur möglich, wenn es sich bei der Firma um eine juristische Person handelt. Dies ist immer dann gegeben, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist. Ansonsten handelt es sich u. a. bei folgenden Firmen um juristische Personen: AG, GmbH, OHG und KG sowie eingetragene Vereine (e.V.).

Folgende Dokumente benötigen Sie neben den Fahrzeugpapieren (ZB 1, ZB 2, ggf. HU, AU) und einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer zur Zulassung auf eine Firma:

 

AG

  • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung vom Ordnungsamt
  • Satzung
  • PA / beglaubigte Kopie des PA aller Vorstandsmitglieder (s. Satzung)
  • ggf. Vollmacht aller Vorstandsmitglieder (es sei denn, die Satzung bestimmt einzelne Vorstandsmitglieder allein oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft, § 78 Abs. 3 AktG) für die anmeldende Person und PA der anmeldenden Person
  • Versicherungsbestätigung

Eintrag der Firma in die Fahrzeugpapiere mit Namenszusatz "AG"

 

 

Anstalten:

  • Anstaltssatzung / Anstaltsordnung
  • PA / beglaubigte Kopie der PA des Vorstandes
  • Ggf. Vollmacht des Vorstandes für die anmeldende Person und PA der anmeldenden Person
  • Versicherungsbestätigung

Hinweis: Nur rechtlich selbstständige Anstalten können Fahrzeuge auf sich zulassen.

 

 

e. G.

  • Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Statut (nur soweit aus dem HR-Auszug die Vertretungsregelung nicht klar ersichtlich ist)
  • Gewerbemitteilung
  • Handelsregisterauszug
  • PA / beglaubigte Kopie des PA aller Vorstandsmitglieder, es sei denn einer alleine oder einzelne ist/sind allein vertretungsbefugt (s. Statut bzw. HR-Auszug)
  • ggf. Vollmacht aller / eines Vorstandsmitglieder, -s (s. Statut bzw. HR-Auszug) für die anmeldende Person und PA der anmeldenden Person

  • Versicherungsbestätigung

Eintrag mit Namenszusatz "e.G."

 

 

e.K., e.Kfm., e.Kfr.

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbemitteilung
  • PA / beglaubigte Kopie des PA des Kaufmanns
  • ggf. Vollmacht des Kaufmanns für anmeldende Person und deren PA

  • Versicherungsbestätigung

Eintrag mit Namenszusatz "e.K."

 

Achtung: Nur bei dem eingetragenen Kaufmann handelt es sich um eine juristische Person. Ein Kaufmann, der weder gesetzlich vorgeschrieben (Ist-Kaufmann) noch freiwillig (Kann-Kaufmann) eingetragen ist, kann kein Fahrzeug auf eine Firma, sondern nur auf sich als Privatperson anmelden.

 

 

e. V.

  • Vereinsregisterauszug des zuständigen Gerichts
  • Vereinssatzung
  • PA / beglaubigte Kopie des PA aller Vorstandsmitglieder (s. Satzung)
  • ggf. Vollmacht des Vorstands für die anmeldende Person und deren PA
  • Versicherungsbestätigung

Eintrag mit Namenszusatz "e.V."

 

 

 

EWIV

  • Handelsregisterauszug
  • Gründungsvertrag (wg. Vertretungsbefugnis)
  • PA / beglaubigte Kopie des PA des / der vertretungsberechtigten Geschäftsführer(s)

  • ggf. Vollmacht des / der Geschäftsführer(s) für die anmeldende Person und deren PA
  • Versicherungsbestätigung

Eintrag mit Namenszusatz "EWIV"

 

 

GbR

  • Gewerbeanmeldung
  • Vorlage des Gesellschaftsvertrages (sofern dieser schriftlich existiert)
  • Vollmacht aller Beteiligten
  • Erklärung aller Beteiligten, wer der verantwortliche Halter sein soll (s. Gesellschaftsvertrag, falls ein solcher existiert)
  •  PA / beglaubigte Kopie des PA aller Gesellschafter, auch des verantwortlichen Halters
  • Versicherungsbestätigung
  • ggf. Vollmacht für andere anmeldende Person (die nicht der GbR angehört) und deren PA

Eintrag mit Namen des verantwortlichen Halters, ggf. auf Wunsch mit dem Zusatz "und andere" und unter der Rubrik "Standort" ggf. den Namen der GbR

 

Die GbR wird vertreten durch diejenige Person/ diejenigen Personen, die im Gesellschaftsvertrag als Vertreter der GbR bestimmt ist/ sind. Ist im Vertrag keine Regelung getroffen, so richtet sich die Vertretungsbefugnis nach der Geschäftsführungsbefugnis. Diese steht gesetzlich allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu, d. h. für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich (§709 I BGB). Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter sein Einverständnis zur Zulassung geben muss.

Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 29. Januar 2001 (AZ. II ZR 331/00 = BGHZ 146, 341 = NJW 2001, 1056) zwar die Teilrechtsfähigkeit der GbR anerkannt, eine GbR kann jedoch nicht als GbR in das Handelsregister eingetragen werden. Eine Eintragung ins Handelsregister führt zur Umfirmierung in eine OHG. Daher führt die GbR auch keine Firma, kann jedoch eine geschäftliche Bezeichnung führen.

Bei der GbR handelt es sich um keine juristische Person. Aus diesem Grund kann auch kein Fahrzeug auf sie zugelassen werden. Die GbR muss einen Zulassungsbevollmächtigten benennen, der dann auch namentlich in den Fahrzeugpapieren erscheint.

 

Gewerkschaften

  • Satzung der Gewerkschaft
  • Örtliche Hauptsatzung
  • Nachweis über die Person des Vertreters (z.B. Versammlungsprotokoll)
  • PA / beglaubigte Kopie des PA des rechtswirksamen Vertreters
  • Ggf. Vollmacht des rechtswirksamen Vertreters für die anmeldende Person und deren PA

  • Versicherungsbestätigung

Eintrag mit Namenszusatz "e.V."

 

 

 

gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die gemeinnützige GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Zweck nicht die Gewinnerzielung, sondern die Förderung eines gemeinnützigen Anliegens ist. Sie wird rechtlich wie eine GmbH behandelt (es gelten die gesetzlichen Vorschriften der GmbH, also insbesondere das GmbHG und das HGB), womit für eine Zulassung dieselben Unterlagen und Nachweise vorzulegen sind.

Eintrag mit Namenszusatz "gGmbH"

 

 

GmbH

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbemitteilung
  •  PA / beglaubigte Kopie des PA des/der Geschäftsführers (s. HR-Auszug)
  • Ggf. Vollmacht des/der Geschäftsführer(s) (s. HR-Auszug) für die anmeldende Person und deren PA
  • Versicherungsbestätigung

Eintrag mit Namenszusatz "GmbH"

 

 

GmbH i. Gr. (GmbH in Gründung)

  • Gesellschaftsvertrag (in öffentlich beglaubigter Form)
  • Durchschrift des Anschreibens an das Registergericht zur Eintragung
  • PA / beglaubigte Kopie des PA des/der Geschäftsführers (s. Gesellschaftsvertrag)
  • Ggf. Vollmacht des/der Geschäftsführer(s) für die anmeldende Person und deren PA
    (
    s. Gesellschaftsvertrag)
  • Versicherungsbestätigung

Eintrag mit Namenszusatz "GmbH i. Gr. "

 

 

GmbH & Co KG

  • Handelsregisterauszug für KG
  • Gewerbemitteilung für KG
  •  Handelsregisterauszug für GmbH
  • Gewerbemitteilung für GmbH, sofern vorhanden (die geschäftsführende Komplementärin (GmbH) führt nicht zwangsläufig ein Gewerbe)
  • PA / beglaubigte Kopie des PA des / der Geschäftsführer(s) (s. HR-Auszug) der GmbH
  • ggf. Vollmacht des / der Geschäftsführer(s) der GmbH für die anmeldende Person und deren PA
  • Versicherungsbestätigung

Achtung: steht im Handelsregister der KG, dass Prokuristen einzeln oder gemeinsam vertretungsberechtigt sind, reicht dieses für die Zulassung auf die KG aus. Ein Handelsregisterauszug für die "geschäftsführende" Gesellschafterin (GmbH) ist dann nicht erforderlich.

Eintrag mit Namenszusatz "GmbH & Co KG"

 

KG

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbemitteilung
  • PA / beglaubigte Kopie des PA des/der persönlich haftenden Gesellschafter(s) (s. HR-Auszug)
  • ggf. Vollmacht des/der persönlich haftenden Gesellschafter(s) für die anmeldende Person und deren PA

  • Versicherungsbestätigung

Eintrag mit Namenszusatz "KG"

 

Ltd. (Limited, nach englischem Recht)

  •  Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Mitteilung eines Notars über die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Prokurist etc.) (Die "Directors" (entspricht dem deutschen Geschäftführer) sind nach Ziffer 70 des Anhangs A des "Companies act" grundsätzlich allein vertretungsberechtigt. Durch Gründungsurkunde, Satzung oder besondere Anweisungen können diese Befugnisse jedoch eingeschränkt sein. Da dies nicht immer problemlos erkennbar ist, kann bei berechtigten Zweifeln, ob es sich um einen vertretungsberechtigten "Director" handelt, die Mitteilung eines Notars über die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Prokurist etc.) gefordert werden.)
  • PA / beglaubigte Kopie des PA der vertretungsberechtigten Person(en)
  • ggf. Vollmacht der vertretungsberechtigten Person(en) für die anmeldende Person und deren PA
  • Versicherungsbestätigung

Achtung: Nach § 23 Abs. 1 S. 1 VwVfG ist die Amtssprache deutsch. Sofern keine der o.g. Geschäftsunterlagen auf deutsch im Original vorgelegt werden können, ist eine beeidete Übersetzung zu verlangen.

Eintrag mit Namenszusatz "Ltd."

 

 

OHG

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschaftsvertrag
  • Gewerbemitteilung
  • PA / beglaubigte Kopie der PA der Gesellschafter (s. Gesellschaftsvertrag)
  • Ggf. Vollmacht der Gesellschafter für die anmeldende Person und deren PA

  • Versicherungsbestätigung

Eintrag mit Namenszusatz "OHG"

 

 

Partnerschaftsgesellschaften

  • Partnerschaftsregisterauszug
  • Partnerschaftsvertrag
  • PA / beglaubigte Kopie des PA eines Partners (s. Partnerschaftsvertrag)
  • ggf. Vollmacht eines Partners und PA der anmeldenden Person

  • Versicherungsbestätigung

Eintrag mit Namenszusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" (§ 2 Abs. 1 PartGG)

 

 

Die Formulare für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren und zur Vollmachterteilung sind in der Zulassungsstelle erhältlich. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, diese direkt am PC auszufüllen und auszudrucken.

Sollten Sie noch Fragen zur Kfz-Zulassung haben, wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an das Info-Telefon unter 05121/309-777.

 

24.10.2003