Raumverträglichkeitsprüfung zur B1-Ortsumgehung gestartet

Der Landkreis Hildesheim prüft im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP), ob die geplante Ortsumgehung der B1 bei Burgstemmen und Mahlerten mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange können sich im Verfahren beteiligen.

Die eingehenden Stellungnahmen werden vom Landkreis Hildesheim ausgewertet und in Form von Erwiderungssynopsen aufbereitet. Eine individuelle Beantwortung der Stellungnahmen und Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger ist nicht vorgesehen.

Die RVP schließt mit einer Landesplanerischen Feststellung ab. Die Landesplanerische Feststellung trifft u. a. eine Aussage dazu, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Sie ist bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die die Ortsumgehung der B1 bei Burgstemmen und Mahlerten betreffen, sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen.

Das Verfahren konnte nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen werden. Auf Antrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wurde es auf unbestimmte Zeit verlängert. Wann das Verfahren abgeschlossen werden kann, ist von hier aus nicht zu beeinflussen. Es sind weitere Schritte der NLStBV erforderlich.