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Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz

Der Landkreis Hildesheim ist zuständig für das gesamte Gebiet des Landkreises Hildesheim einschließlich der Stadt Hildesheim.

Die Leistungen zur Unterhaltssicherung sind öffentliche Leistungen eigener Art, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Der freiwillig Wehrdienst Leistende und deren Familienangehörige (z. B. Ehefrau, Kinder, Eltern) erhalten Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs. Nach dem Sinn des Unterhaltssicherungsgesetzes ist dem freiwillig Wehrdienst Leistenden die Aufrechterhaltung seiner den bisherigen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Lebenshaltung zu ermöglichen. Das heißt jedoch nicht, daß alle mit einer Einberufung verbundenen finanziellen Nachteile durch das Unterhaltssicherungsgesetz ausgeglichen werden können.

Die Leistungen im Einzelnen sind u. a.:

  • Unterhaltsleistungen für die Ehefrau / Lebenspartner und sowohl eheliche als auch nichteheliche Kinder
  • Erstattung von Versicherungsbeiträgen wie z. B. Haftpflicht-, Hausrat-, oder Unfallversicherungen
  • Aufwendungen für Mietwohnungen und Eigenheime
  • Gewährung von Wirtschaftsbeihilfen für Selbständige
  • Leistungen für freiwillig Wehrdienst Leistende Sanitätsoffiziere
  • Gewährung von Kreditbeihilfen
  • Verdienstausfallentschädigung für Wehrübende (Arbeitnehmer, u.a.)
  • Leistungen für selbständige Wehrübende

Sämtliche Leistungsarten sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die ggf. im Rahmen von Einzelgesprächen persönlich oder telefonisch geklärt werden können.

Bei Antragstellung ist zu beachten,

  • dass dem Antrag die Durchschrift des Einberufungsbescheides "zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde" beigefügt wird
  • dass der Antrag möglichst bald nach Empfang des Einberufungsbescheides gestellt wird, damit die Leistungen rechtzeitig überwiesen werden können
  • dass auf keinen Fall die Antragsfrist versäumt wird (drei Monate nach Beendigung des Dienstes)

Antragsformulare sind in der USG-Stelle erhältich.

 


Links zum Thema :

http://www.bundeswehr.de