Sprungziele
Seiteninhalt

Wassergefährdende Stoffe

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Der Landkreis Hildesheim ist als Untere Wasserbehörde nach dem Nieders. Wassergesetz für die Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zuständig.

Es obliegt den Unteren Wasserbehörden das Wasserhaushaltsgesetz und das Nieders. Wassergesetz sowie die aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen zu vollziehen und vorbeugend Gefahren für Gewässer abzuwehren.

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben treffen sie nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Anordnungen. Bei den Unteren Wasserbehörden gehört diese Aufgabe zum übertragenen Wirkungskreis.