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  Begleitetes Fahren mit 17

 

Seit dem 01.03.2006 können Fahrschüler/innen nach den bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen einen Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B und BE für begleitetes Fahren mit 17 beantragen.

Hierfür ist von den Erziehungsberechtigen mindestens eine Person zu benennen, die den 17-jährigen beim Auto fahren begleitet. Diese Person wird dann bei Erteilung der Fahrerlaubnis namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt.

Die begleitende Person ...

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein,

  • muss mindestens 5 Jahre durchgehend eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Klasse 3 besitzen,

  • darf höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg aufweisen

 

Nachdem für die Ausbildung eine Fahrschule ausgesucht worden ist, sind folgende Unterlagen bei der Führerscheinstelle vorzulegen:

  • Die ausgefüllten Antragsformulare für das begleitete Fahren
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung des Fahrschülers (im Original),
  • ein biometrisches Passbild,
  • Sehtestbescheinigung,
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • 51,10 €
  • Fotokopie des Personalausweises und des Führerscheins jeder einzutragender Begleitperson
  • Pro einzutragender Begleitperson kommen 5,10 € hinzu.

 

 

24.10.2003