Sprungziele
Seiteninhalt

Gesundheit & Pflege

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Sprengstoffrecht

Wer Treibladungsmittel (Schwarzpulver oder Nitrocellulosepulver) erwerben will, benötigt dazu eine Sprengstofferlaubnis.

Die erforderliche Sachkunde wird in einem Lehrgang vermittelt, der von verschiedenen Vereinen angeboten wird. Voraussetzung für die Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Entsprechende Antragsformulare können Sie am Ende der Seite downloaden.

Für die Erteilung von Erlaubnissen im gewerblichen Bereich (Feuerwerker, Händler usw.) sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zuständig.