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Gesundheit & Pflege

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Straßenbenennung

Straßenbenennungen werden erforderlich, sobald mit dem Bau neuer Straßen begonnen wird, insbesondere um den Neubaugrundstücken frühestmöglich eine genaue Bezeichnung geben zu können. Über die Straßenbennenung beschließt der Rat der Stadt, wobei in den Ortsteilen der jeweilige Ortsrat Straßennamen vorschlägt. Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) ist zudem eine förmliche Widmung für den öffentlichen Verkehr vorgeschrieben. Diese erfolgt ebenfalls durch den Rat und muss öffentlich bekannt gemacht werden.