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Umschreibung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel mit auswärtigem Kennzeichen (kein ausländisches Kennzeichen)

Eine Umschreibung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges kann innerhalb von 7 Jahren nach der Außerbetriebsetzung erfolgen.

Ein Fahrzeug kann nur am Hauptwohnsitz (wieder-)angemeldet werden.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Versicherungsbestätigung
  • Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz (nicht älter als 4 Wochen)
  • gültiger Prüfbericht über die Hauptuntersuchung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
    (Hinweis: Seit dem 01.07.2008 erfolgt eine Zulassung nur dann, wenn keine Kfz-Steuerrückstände bestehen!)

Wenn der Halter keine Privatperson, sonder eine juristische Person (z.B. Firma) sein sollte, sind noch folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Registerauszug des Amtsgerichts
  • Personalausweis bzw. beglaubigte Fotokopie des Personalausweises des/der Geschäftsführer(s)

Sofern die Zulassung nicht persönlich erfolgt, sondern durch eine andere Person/juristische Person (z.B. Firma), sind weiterhin folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers

Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

 

Weitere sonstige Informationen:

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, online, telefonisch oder vor Ort einen Termin zu vereinbaren.

Des Weiteren können Sie sich telefonisch, aber auch über unsere Homepage oder auch vor Ort ein Wunschkennzeichen reservieren lassen.

 

 

24.10.2003